SPD-Ortsverein Adenau
Windkrafträder an der „Hohen Acht“ sind unzulässig
Adenau. Was hat sich die Stadt Adenau und die Ortsgemeinde Herschbroich nur dabei gedacht, Windkrafträder ausgerechnet auf dem höchsten Berg der Eifel, die „Hohe Acht“, errichten zu wollen. Einem Anziehungspunkt und Ausflugsziel für Jung und Alt, im Sommer und im Winter. Hier geht es ausschließlich um eine neue Einnahmequelle. Die Städte sind klamm, so auch die Stadt Adenau. Kein Grund dadurch wertvolles Naturgut ein für alle Mal zu zerstören. Denn dadurch werden Grundstücke in der Nähe der Windkrafträder entwertet, das betrifft sowohl Hauseigentümer als auch Ortsgemeinden, und die Attraktivität für Wanderer und Skifahrer geht verloren, was die anliegenden Restaurationen zu spüren bekämen. Da kann man nur zustimmen, was den alten Spruch betrifft: „Was dem einen Freud ist des anderen Leid“. Nur gut, dass sich für diese wunderschöne Landschaft auch schon andere eingesetzt haben. Sogar das OVG Koblenz hat sich schon vor acht Jahren mit diesem Thema auseinandergesetzt. Nach einer Ortsbegehung und Urteilsverkündung ist folgendes als Pressemitteilung zu lesen: „Pressemitteilung Nr. 28/2006
OVG: Windenergieanlagen im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg (Eifel) unzulässig
Windenergieanlagen verunstalten im Bereich der Hohen Acht und der Nürburg das Landschaftsbild und sind deshalb unzulässig.“
Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Kläger beabsichtigte, im Gebiet der Hohen Acht und der Nürburg je eine Windenergieanlage zu errichten. Die nach Ablehnung der Genehmigungen erhobenen Klagen wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidungen.
Da Windenergieanlagen nach dem Baugesetzbuch vorrangig im unbebauten Außenbereich errichtet werden dürften, seien sie in „normalen“ Mittelgebirgslandschaften regelmäßig zulässig. Unzulässig seien solche Anlagen wegen einer Verunstaltung des Landschaftsbildes ausnahmsweise jedoch dann, wenn sie in einer besonders schutzwürdigen Umgebung errichtet werden sollten. Um ein solches Gebiet handele es sich bei dem Bereich rund um die Hohe Acht und die Nürburg. Wie die vom Gericht durchgeführte Ortsbesichtigung ergeben habe, hebe sich dieser Teil der Eifellandschaft deutlich von anderen Mittelgebirgslagen ab. Er sei von einer besonderen landschaftlichen Schönheit geprägt und noch nicht durch optisch hervortretende technische Bauwerke beeinträchtigt. Die große Bedeutung dieser Landschaft ergebe sich insbesondere daraus, dass die Hohe Acht der höchste Berg der Eifel sei und die mit der Nürburg bebaute Kuppe weithin sichtbar das Landschaftsbild präge. Demgegenüber belasteten weder der in der Nähe gelegene Nürburgring noch technische Einrichtungen, wie etwa Stromleitungen und Sendetürme, das landschaftliche Erscheinungsbild.
Urteile vom 18. Mai 2006, Aktenzeichen: 1 A 11398/04.OVG und 1 A 11453/04.OVG
Datum: 26. Juni 2006
Herausgeber:Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Ende des Zitats.
„Ein neueres Urteil ist mir nicht bekannt, und ich glaube nicht, dass es anders ausfallen kann. Wir von der SPD Adenau sprechen uns eindeutig gegen Windkrafträder in der Region „Hohe Acht“ aus. Ein klares Nein“, so die Vorsitzende Erika Rebatschek.
Pressemitteilung
der SPDAdenau
