Die IHK Koblenz informiert
Das Exportkontrollrecht in der praktischen Umsetzung am 14. Juli
Koblenz. Täglich können sich exportierende Unternehmen in Deutschland durch ungenehmigte Ausfuhren strafbar machen.
Hintergrund:
Viele Exporteure gehen davon aus, dass Exportbeschränkungen nur im Hinblick auf die Sensibilität bestimmter Warengruppen zu beachten sind. Doch unabhängig vom Produkt kann auch der Empfänger oder der Verwendungszweck der Ware eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich machen. Selbst bei Geschäften innerhalb Deutschlands und der EU kann aufgrund von Embargobestimmungen (aktuell Iran) die Warenlieferung an Kunden untersagt sein. Informieren Sie sich am Montag, 14. Juli, von 9 bis 16 Uhr in der IHK Koblenz, Schlossstraße 2, kostenfrei über die Bedeutung der Exportkontrolle. Um den Ausführer zur Prüfung anzuhalten werden (auch bestehende) Bewilligungen von Zollverfahren und Erleichterungen bei der Ausfuhr von der Existenz einer funktionierenden firmeninternen Exportkontrolle abhängig gemacht. Bei Nichterfüllen droht die Suspendierung des Verfahrens. Das angebotene Seminar stellt die Vielzahl europäischer und nationaler Exportbeschränkungen vor.
Aus dem Inhalt:
Inhalt und Aufbau der Beschränkungen: 1. Die auf den Verwendungszweck der Ware bezogenen EG-dual use-VO, 2. Die Exportbeschränkungen nach AWG / AWV und Ausfuhrliste, 3. Die Finanzsanktionen der EU; Erkennen bestehender Exportbeschränkungen; Organisation der Exportkontrolle; das Internet als Hilfsmittel bei der Exportabwicklung; der Ausfuhrgenehmigungsantrag. Referent ist Dipl.-Finanzwirt (FH) Frank Laufert, Experte für Außenwirtschaftsvorschriften und Dozent in der Wirtschaft und öffentlichen Verwaltung. Bei Interesse an einer Teilnahme können Sie sich unter www.ihk-koblenz.ihk.de, Dok.-Nr. 115610, anmelden. Ihre Ansprechpartnerin bei der IHK Koblenz ist Frauke Gutmann, Tel. (02 61) 10 62 63.
Pressemitteilung der
IHK Koblenz
