Aktion Mensch
Urteil zu Losverkauf im Handel erst in zwei Wochen
Koblenz/Bonn. Im Prozess zwischen der ZDF-Fernsehlotterie „Aktion Mensch“ und dem Land Rheinland-Pfalz um den Vertrieb von Losen in Supermärkten der REWE-Gruppe und des Drogeriekonzerns dm gibt es noch kein Urteil. Nach der Verhandlung am Oberverwaltungsgericht Koblenz wird der Richterspruch in zwei Wochen verkündet.
Zuvor hatte der Lotteriebetreiber in erster Instanz bereits einen Teilerfolg errungen. Das Mainzer Verwaltungsgericht entschied in einem am vergangenen Montag bekannt gewordenen Urteil, dass die Handelsketten REWE und dm keine Erlaubnis benötigen, um an ihren Kassen Los-Gutscheine anzubieten (AZ: 6 K 17/13.MZ). Allerdings schränkten die Richter ein, dass die Aktion Mensch hierfür eine staatliche Genehmigung benötige. Die Argumentation der Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz zielte auf den, ihrer Ansicht nach, nicht gewährleisteten Jugendschutz und dass es sich doch um eine Glücksspielvermittlung handele. Hauptargument war hier, dass die Handelskonzerne durch den Vertrieb der Lose eine kostenlose Werbung erhielten und ein Imagegewinn erhielten.
Dagegen argumentierten die Juristen der Aktion Mensch, dass die Lose überhaupt nicht Jugendliche ansprechen würden. Das sei in einer Untersuchung, an der 10.000 Personen teilnahmen, eindeutig belegt. In der Altersgruppe bis 20 Jahre hatte niemand ein Los gekauft. Bis 29 Jahre seien es lediglich 1,3 Prozent gewesen. Die Zielgruppe seien vornehmlich ältere Personen.
So sei eine Suchtgefahr überhaupt nicht nachzuvollziehen. Der Vertrieb über Handelsketten widerspreche nicht dem Jugendschutz. Dort würden auch Produkte wie Alkohol oder Tabakwaren verkauft. Der Jugendschutz würde hier durch die Kontrolle des Ausweises eingehalten.
Die Aktion Mensch ist nach eigenen Aussagen aufgrund wegbrechender Vertriebswege wie Post-Bank- oder Sparkassenfilialen gezwungen, sich neue Verkaufsmöglichkeiten zu überlegen. In den vergangenen Jahren sei der Verkauf über diese klassischen Anbieter um 81 Prozent eingebrochen.
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