Politik | 08.07.2013

„Kämpf mit“-Initiative der Kreisjägerschaft

Verhungernlassen des Wildes völlig inakzeptabel

Kreis-FWG kämpft für die Tiere mit und wünscht Gespräch mit Ministerin Höfken

Ortstermin der Kreis-FWG mit Vertretern der Kreisjägerschaft.privat

Kreis AW. Die Kreis-FWG unterstützt die Kreisjägerschaft bei ihrer Initiative „Kämpf mit“ gegen das Fütterungsverbot und den Hungertod des heimischen Wildes, der sich bereits mehr als 7.000 Menschen angeschlossen haben. Überhöhte Wildbestände, wie sie vor allen Dingen im Rotwildkerngebiet anzutreffen seien, dürfen nach Auffassung der Kreis-FWG nicht durch das grausame und elende Verhungern der Tiere, sondern durch die Umsetzung höherer Abschussquoten verringert werden. Alleine im Winter 2012/2013 seien mehr als 600 Tiere elend verhungert. Aus Sicht der FWG eine nicht hinnehmbare Tierquälerei, die von der Bundestagsabgeordneten Cornelia Behm (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit folgender sarkastischer Aussage kommentiert worden sei: „Wenn das Wild im Winter verhungert, haben wir endlich ökologische Wildbestände“. „Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat mit Blick auf die überhöhten Wildbestände die Abschussvorgaben bereits erhöht und die betroffenen Jäger sind willens, diese umzusetzen“, so FWG-Kreistagsmitglied Jochen Seifert. Auch FWG-Kreistagsmitglied Hans Boes, gleichzeitig Vorsitzender des Kreisbauern- und Winzerverbandes Ahrweiler, ist dieser Meinung und betont: „Kein Landwirt käme je auf die Idee, sein Vieh verhungern zu lassen. Die FWG lehnt das gezielte Aushungern des Wildes als Maßnahme zur Reduzierung des Wildbestandes ab“. Im Übrigen weisen die FWG-Aussagen des Waldbauvereins Ahrweiler, unter Berücksichtigung der waldbaulichen Gutachten, als nicht korrekt zurück. Die vom Waldbauverein zitierten Gutachten seien längst praxisfremd. Sie würden nur Wildschäden zuordnen. Von Stammschäden durch Holzfällung und Holzrückarbeiten sei jedoch nicht die Rede. Dabei würden sich die Stammschäden nach Ermittlungen von Landesforsten (nachzulesen bei „Bundeswaldinventur“) in 40 Prozent Rücke- und Fällschäden und 60 Prozent Wildschäden aufteilen. Dies ergebe ein völlig anderes Bild, so die FWG. Auch der für den Fall der Nichtbeachtung mit Bußgeldern bis zur Höhe von 5.000 Euro diktierte Abschuss von „tragenden“ Tieren sei in den Augen der Kreis-FWG ein Skandal. Hier scheine allerdings die Landesregierung aufgrund der massiven Proteste zum Einlenken bereit. Völlig neben der Realität liegt nach Auffassung der Kreis-FWG die im Rahmen der neuen Landesjagdverordnung vorgesehene Festsetzung, dass sich Rot-, Dam- und Muffelwild nur in bestimmten Bewirtschaftungsbezirken aufhalten dürfen. „Wenn man so etwas liest, muss man sich fragen, wofür diejenigen, die solche irrwitzigen Forderungen aufstellen, ihr Geld erhalten“, so Jochen Seifert. Ebenso wie Jürgen Kindgen, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, bezeichnet auch die Kreis-FWG eine solche Ghettoisierung der Tiere als „unerträglich“. Dringend umsetzen sollte man nach Meinung der Kreis-FWG die „Niederwaldbewirtschaftung“ mit dem Ziel der Schaffung von Wildruhezonen, wie beispielsweise bereits vor Jahren in Kempenich (circa acht Hektar) in Kooperation mit Gemeinde, Forst und Jagd geschehen und mit der Aufnahme ins „Ökokonto“ honoriert wurde. „Wir würden uns freuen, wenn die zuständige Ministerin Ulrike Höfken sich die Probleme einmal vor Ort zeigen und erklären lassen würde“, so Jochen Seifert.Pressemitteilung der

FWG Landkreis Ahrweiler

Ortstermin der Kreis-FWG mit Vertretern der Kreisjägerschaft.Foto: privat

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