Schulbusse werden von der Sperrung ausgenommen
09.02.: A565: Sperrung Nordbrücke – Stadt und Kreis begrüßen temporäre Ausnahme für Schulbusse
Rhein-Sieg-Kreis. Der Rhein-Sieg-Kreis und die Bundesstadt Bonn begrüßen die Entscheidung der Autobahn GmbH, mit der Sperrung der Nordbrücke (A565) für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ab 9. Februar 2026 den Schulbusverkehr temporär bis zum Ende des Schuljahres zuzulassen.
„Wir danken der Autobahn GmbH dafür, dass sie - auf unsere Bitte hin - eine Ausnahmeregelung für Schulbusse geprüft und nun auch erteilt hat“, sagen Bonns Oberbürgermeister Guido Déus und Sebastian Schuster, Landrat des Rhein-Sieg-Kreises. „Wir haben damit wertvolle Zeit gewonnen, um gemeinsam mit der Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft und den Stadtwerken Bonn alternative Lösungen bzw. Routen zu planen.“
Kurzfristig werden in einem gemeinsamen Schreiben die betroffenen Schulen – es handelt sich im Besonderen um die Ursulinenschule in Bornheim-Hersel, das Collegium Josephinum in Bonn sowie das Heinrich-Hertz-Europakolleg in Bonn – und damit die betroffenen Schüler*innen aus Troisdorf und Niederkassel, die diese Schulen besuchen, über die Entscheidung der Autobahn GmbH informiert.
Da die Sperrung der Nordbrücke für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ab dem 9. Februar auch für den Linienbusverkehr gelten wird, wird es zu Änderungen beim Linienweg folgender Buslinien kommen:
- Flughafenbuslinie SB 60 (Bonn Hbf. - Flughafen Köln/Bonn): Die Linie fährt ohne Zwischenhalte vom Bonner Hauptbahnhof zum Flughafen und zurück. Die Haltestellen Mozartstraße, Frankenbad/Kunstverein, Innenministerium, Beethovenhalle und SWB, Brüdergasse/Bertha-von-Suttner-Platz und Markt entfallen.
- Linie 550 (Bonn Hbf. – Niederkassel – Köln-Porz-Wahn): Umleitung der Linie über die Kennedybrücke zum Zentralen Busbahnhof Bonn. Die Haltestellen Innenministerium, LVR-Klinik, Chlodwigplatz, Rosental, Wilhelmsplatz, Stadthaus, Heerstraße und Frankenbad/Kunstverein entfallen.Pressemitteilung Rhein-Sieg-Kreis
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