Der Streckenabschnitt muss halbseitig gesperrt werden
13.10.: Rodungsarbeiten entlang der B 49
Pommern. Ab dem 13. Oktober 2025 stehen entlang der B 49 bei Pommern Rodungsarbeiten an.
Die Arbeiten erfolgen auf einer Länge von insgesamt ca. 350 m unter halbseitiger Sperrung des Streckenabschnitts; der Verkehr wird mittels Ampelanlage geregelt. Auch der parallel verlaufende Rad- und Gehweg ist von der Sperrung betroffen. Somit werden diese Verkehre temporär in den regulären Verkehrsfluss integriert. Für Fußgänger ist auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Gehweg vorhanden, der mittels zweier Querungshilfen erreicht werden kann.
Aktuelle Informationen hierzu können kurz vor Beginn der Maßnahme dem Mobilitätsatlas unter verkehr.rlp.de entnommen werden.
Während zunächst an den Nussbäumen auf Höhe des Campingplatzes im Bereich der Ortsdurchfahrt Pommern Fäll- und Schneidarbeiten sowie ein Kronenschnitt vorgenommen werden, müssen die Nussbäume im weiteren Verlauf der B 49 in Richtung Treis-Karden gefällt werden. Es ist sichergestellt, dass die Nussbäume vorher noch abgeerntet werden können.
In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde werden im Bereich des Moselufers in Pommern fünf neue Nussbäume gepflanzt, die zudem seitens des LBM mit einer dreijährigen Entwicklungspflege versehen werden. Im Rahmen der Ersatzbepflanzung von Nussbäumen wurde bereits im Vorfeld als Ausgleichsmaßnahme darüber hinaus die Kompensationsfläche Martberg bei Pommern mit neun neuen Nussbäumen versehen.
Die Maßnahmen sind Vorarbeiten für den anschließend beginnenden Ausbau des Streckenabschnitts nebst Anbau eines optimierten Rad- und Gehweges. Vor Beginn der Baumaßnahme werden wir gesondert über die dann anstehenden Arbeiten mittels Pressemeldung informieren.
Der LBM Cochem-Koblenz bittet alle Verkehrsteilnehmer um Beachtung und Verständnis für die notwendigen Arbeiten, wenn diese auch mit zeitweiligen Einschränkungen im Verkehrsablauf verbunden sind.
Pressemitteilung LBM Cochem-Koblenz
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