Am 08.09.2025
Allgemeine BerichteNeubau des Feuerwehrgerätehauses Buschhoven startet in die nächste Phase
4,5 Millionen Euro für den Feuerwehr-Neubau
Swisttal. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) sind die Kommunen verpflichtet, eine den örtlichen Gegebenheiten entsprechende und leistungsfähige Feuerwehr vorzuhalten. Grundlage dafür ist ein Brandschutzbedarfsplan. Dieser wird von der Gemeindeverwaltung erstellt und regelmäßig fortgeschrieben. Dabei fließen die Bedarfe in enger Abstimmung mit der Freiwilligen Feuerwehr, den Ausschussgremien und dem Gemeinderat ein.
Im März 2023 legte das beauftragte Planungsbüro Dr. Fischer aus Rheinbach eine Machbarkeitsstudie für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Buschhoven vor. Der Bau-, Vergabe- und Denkmalschutzausschuss beschloss daraufhin, das Projekt als kompletten Neubau umzusetzen. Ursprünglich war lediglich eine Sanierung mit zusätzlichem Hallenbau vorgesehen. Für das Vorhaben wurden im Entwurf des aktuellen Doppelhaushalts rund 4,5 Millionen Euro eingeplant. Der Entwurf befindet sich derzeit noch bei der Kommunalaufsicht in Prüfung.
Auf dieser Grundlage liegt der Verwaltung inzwischen eine positive Bauvoranfrage der Bauaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises vor. Nach einer europaweiten Ausschreibung wurde im Mai 2025 der Auftrag für die Objektplanung an das Büro Kempen Krause Ingenieure aus Aachen vergeben. Die Tragwerksplanung übernimmt das Büro Schneider & Steib aus Meckenheim. Für die Technische Gebäudeausrüstung ist das Büro Becker Ingenieure aus Windeck verantwortlich. Erste Abstimmungen zwischen den Planern, der Feuerwehr und der Verwaltung haben bereits stattgefunden. Auf Grundlage der Machbarkeitsstudie wurden ein Nutzerprofil und ein Raumprogramm erarbeitet. Darauf aufbauend soll die Entwurfsplanung entwickelt werden.
Zur Vorbereitung des für Juli vorgesehenen Abrisses wurden im selben Monat die Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser zurückgebaut. Außerdem bereiteten die zuständigen Versorger die Anschlüsse für den Neubau vor. Für den Abbruch des Bestandsgebäudes war lediglich eine Anzeige erforderlich. Der Rhein-Sieg-Kreis forderte jedoch als Auflage eine artenschutzrechtliche Stellungnahme nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Aufgrund der Ergebnisse konnte der Abriss nicht wie geplant im Juli erfolgen. Genehmigt wurde dieser schließlich für Anfang Oktober 2025, um den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen.
Hintergrund: Planungsbereiche im Bauwesen
Bei der Planung von Gebäuden müssen zahlreiche Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden. Im aktuellen Projekt spielen die Bereiche Objektplanung, Tragwerksplanung und Technische Gebäudeausrüstung eine zentrale Rolle.
Die Objektplanung umfasst die fachliche Begleitung eines Bauvorhabens von der ersten Idee über den Entwurf und die Planung bis hin zur Ausführung und Fertigstellung. Die Tragwerksplanung stellt sicher, dass ein Gebäude statisch einwandfrei ist und alle Bauteile die erforderliche Stabilität besitzen. Die Technische Gebäudeausrüstung umfasst sämtliche technischen Anlagen wie Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro und Sicherheitstechnik, die für Funktionalität und Komfort notwendig sind.
Darüber hinaus gibt es weitere wesentliche Planungsbereiche. Dazu gehören die Freianlagenplanung beziehungsweise Landschaftsarchitektur, die Gestaltung von Außenanlagen, Wegen und Plätzen umfasst. Die Bauphysik befasst sich mit Wärme-, Schall- und Brandschutz sowie mit der Energieeffizienz. Die Brandschutzplanung entwickelt Konzepte und Nachweise für Sicherheit im Brandfall. Die Fachplanung für Verkehrsanlagen berücksichtigt Straßen, Wege und Stellplätze. Vermessung und Geodäsie sichern die Geländevermessung und Absteckung.
Auch Geotechnik und Bodengutachten spielen eine Rolle, da sie Baugrunduntersuchungen und Gründungsberatungen beinhalten. Die Fassadenplanung widmet sich technisch und gestalterisch anspruchsvollen Gebäudehüllen. Die Innenarchitektur gestaltet Räume und entwickelt Material- sowie Möblierungskonzepte. Die Akustikplanung sorgt für eine gute Raumakustik und Schallschutz innerhalb von Räumen. Die Lichtplanung befasst sich mit Tageslichtkonzepten und künstlicher Beleuchtung. Zudem sind Nachhaltigkeits- und Energiekonzepte wichtig, die eine ökologische Bauweise und entsprechende Zertifizierungen sicherstellen.BA