Neue Verträge sichern Zukunft des Sportheims in Ahrbrück
ABK 54 übergibt Förderung und erhält gesichertes Nutzungsrecht
Ahrbrück. Ein Nutzungsvertrag für das Sportheim wurde zwischen der Gemeinde Ahrbrück und dem Sportverein ABK 54 Ahrbrück e.V. unterzeichnet. Der Sportverein übergibt die Förderung für das vereinseigene Sportheim an die Gemeinde, um den Anforderungen des Ministeriums des Innern gerecht zu werden: „Eine Kommunale Sportanlage soll auch ein Kommunales Sportheim haben“. Im Nutzungsvertrag ist unter anderem festgelegt, dass die Gemeinde Eigentümer des Sportheims ist und dem ABK solange er besteht und leistungsfähig ist, das Nutzungsrecht zusagt.
Zusätzlich wurde ein Nutzungsvertrag für die Sportstätte abgeschlossen, der einen Kunstrasen-Fußballplatz, eine Sprunggrube und eine Tartanbahn umfasst. Dem ABK wird das alleinige Nutzungsrecht zugesprochen, während die Grundschule während der Unterrichtszeiten ebenfalls ein Nutzungsrecht erhält; außerhalb der Unterrichtszeiten erfolgt die Nutzung nach Absprache.
Die Verträge wurden am 27. Oktober 2025 im ehemaligen Vereinslokal „Zum Denntal“ unterzeichnet, am selben Ort und im selben Raum, in dem der Sportverein ABK 54 Ahrbrück e.V. am 11. August 1954 gegründet wurde. Die Förderanträge sind gestellt, und der Baubeginn ist für den 1. November 2026 vorgesehen, nachdem der bisherige Nutzer, der Tennisverein Altenahr, den Platz vertragsgemäß in dem Zustand verlässt, wie er ihn vorgefunden hatte.BA
