Allgemeine Berichte | 20.12.2023

Was ist bei einem Notfall an Weihnachten oder Silvester zu tun?

Ärztlicher Bereitschaftsdienst rund um die Feiertage

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Region. Viele Arztpraxen sind zwischen den Jahren geschlossen. Der Ärztliche Bereitschaftsdienst rechnet deswegen mit einem erhöhten Patientenaufkommen in diesem Zeitraum. Wer zwischen Weihnachten und Neujahr ärztliche Hilfe braucht und keine niedergelassene Praxis in Anspruch nehmen kann, hat die Möglichkeit rund um die Uhr beim Patientenservice 116117 anrufen. Zusätzlich weist die Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP) auf folgende Punkte hin:

- Bei urlaubsbedingten Schließungen benennen Arztpraxen per Aushang oder auf dem Anrufbeantworter auf eine Vertretungspraxis in der näheren Umgebung. Diese Vertretungspraxis sollte erste Anlaufstelle für akut erkrankte Menschen sein.

- Der Ärztliche Bereitschaftsdienst unterstützt zusätzlich. Die erweiterten Öffnungszeiten der Ärztlichen Bereitschaftspraxen in Rheinland-Pfalz vom 23. bis zum 31. Dezember sind auf der Webseite www.116117.de ab dem 22. Dezember 2023 abrufbar.

- Die KV RLP rät bei akuten, nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen an oder um die Feiertage zunächst die kostenfreie Telefonnummer 116117 anzurufen. Der Patientenservice ist sieben Tage in der Woche rund um die Uhr erreichbar. Speziell in der letzten Dezemberwoche ist aufgrund der Feiertage und dem Urlaub vieler Praxen jedoch mit längeren Wartezeiten bis zur Entgegennahme des Anrufes zu rechnen.

- Bei Anruf erhalten Personen zunächst eine medizinische Ersteinschätzung ihrer Beschwerden durch medizinisch qualifiziertes Personal. Bei Bedarf meldet der Patientenservice 116117 erkrankte Personen bei der nächstgelegenen Ärztlichen Bereitschaftspraxis an oder veranlasst einen Hausbesuch. In Notfällen gilt wie immer wie Nummer des Rettungsdienstes unter 112.

- Um die Praxen und den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zwischen den Jahren zu entlasten, rät die KV RLP dazu, benötigte Medikamente in ausreichender Menge zu Hause haben. Ist vorauszusehen, dass eine Arbeitsunfähigkeit auch noch zwischen den Jahren besteht, sollte sich die erkrankte Person vorab, für diesen Zeitraum ebenfalls von ihrer regulären Praxis krankschreiben lassen. Seit dem 7. Dezember ist für in der Praxis bekannte Patientinnen und Patienten mit leichter Symptomatik wieder eine telefonische Krankschreibung möglich.

Weitere Informationen unter www.kv-rlp.de/877074.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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