Allgemeine Berichte | 03.02.2026

Stadtverwaltung erinnert an Regeln des Jugendschutzgesetzes

Auch an Karneval aufeinander Acht geben

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Mit Blick auf die nahenden Karnevalstage appelliert die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung an alle Bürgerinnen und Bürger, verstärkt aufeinander achtzugeben und vor allem die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes auch an diesen Tagen, an denen das Brauchtum im gesamten Stadtgebiet zelebriert wird, im Blick zu behalten.

Insbesondere Eltern, Gastronomen, Einzelhändler und andere erwachsene Personen sind aufgerufen, mit gutem Beispiel voranzugehen und auch während der Umzüge keinen Alkohol an Minderjährige bzw. unter 16-Jährige auszuschenken.

Die Stadtverwaltung dankt für das Verständnis und die Beachtung dieser Grundlagen, damit die Karnevalszeit gleichsam unterhaltsam und jeck als auch sicher für alle Generationen gefeiert werden kann.

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