Allgemeine Berichte | 22.07.2024

Die Kreisverwaltung weist auf Schutzmöglichkeiten hin

Blauzungenkrankheit: Weiteres Schaf im Kreis Ahrweiler infiziert

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Ahrweiler. Im Kreis Ahrweiler gibt es einen weiteren bestätigen Fall der neuen Variante der Blauzungenkrankheit. Damit steigt die Zahl der infizierten Schafe auf zwei Tiere an. Das zweite Schaf verendete an den Symptomen der Blauzungenkrankheit. Das Landesuntersuchungsamt Koblenz konnte bei dem Tierkörper das Virus BTV-3 nachweisen. Um Ausbruchsfälle und Erkrankungen zu vermeiden, weist das Kreisveterinäramt Halterinnen und Halter von Wiederkäuern auf die Möglichkeit einer freiwilligen Impfung gegen das Virus der Blauzungenkrankheit hin. Diese wird unter anderem vom rheinlandpfälzischen Ministerium für Klima, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) empfohlen.

Die Impfung kann einen Schutz der Tiere vor einem schweren Krankheitsverlauf bieten. Zur Verfügung stehen drei Inaktivatimpfstoffe, die durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gestattet wurden. Auch die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt in einer Stellungnahme den Einsatz der Impfstoffe bei empfänglichen Wiederkäuern. Wer seinen Bestand gegen das Blauzungenvirus impfen lassen möchte, kann sich direkt an seinen Hoftierarzt wenden. Da Stechmücken für die Übertragung verantwortlich sind, können zudem Insektenschutzmittel unterstützend eingesetzt werden. Das Land Rheinland-Pfalz und die Tierseuchenkasse zahlen einen Zuschuss zur Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit. Weitere Auskünfte, unter anderem zur Höhe der Impfstoffkosten-Beihilfe, erhalten interessierte Tierhalterinnen und -halter unter https://tsk-rlp.de/.

Symptome und Anzeigenpflicht

Der Landkreis Ahrweiler ruft Landwirtinnen und Landwirte, die Wiederkäuer halten, dazu auf, ihre Tiere genau zu beobachten und bei Symptomen, die auf eine Blauzungenerkrankungen schließen lassen, sofort einen Tierarzt hinzuzuziehen. Schafe beispielsweise zeigen Symptome wie Fieber, Apathie, Schwellungen und Zyanosen im Maulbereich und an der Zunge.

Da die Erkrankung anzeigepflichtig ist, haben die Tierhalterinnen und Tierhalter beim Auftreten dieser Krankheitssymptome dies dem Veterinäramt umgehend zu melden. Der Bestand wird daraufhin gesperrt und eine Blutprobenentnahme zur Untersuchung auf das Virus angeordnet. Das erkrankte Tier wird symptomatisch behandelt und von den anderen Tieren der Herde separiert.

Zum Hintergrund

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine anzeigenpflichtige Viruserkrankung, die Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen, Neuweltkameliden wie Lamas und Alpakas, Wildwiederkäuer) befällt. Die Krankheit wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über Mücken übertragen und tritt saisongebunden in der warmen Jahreszeit auf. Eine Übertragung kann demnach nur schwerlich verhindert werden.

Für Menschen ist der Erreger der Blauzungenkrankheit ungefährlich. Ein Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten, die gegebenenfalls von infizierten Tieren stammen, ist unbedenklich.

Nachdem Rheinland-Pfalz einige Jahre als frei von der Blauzungenkrankheit galt, wurden im Mai 2024 im Landkreis Bitburg-Prüm mehrere Ausbrüche nachgewiesen. Dies hatte zur Folge, dass der Seuchenstatus „frei von Blauzungenkrankheit“ für Rheinland-Pfalz nicht mehr gegeben ist und Tiere in „blauzungenfreie Gebiete“ nur noch unter bestimmten Auflagen verbracht werden dürfen.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit, zu den aktuellen Verbringungs-regelungen und den damit verbundenen Anforderungen sind auf der Internetseite des Landesuntersuchungsamts unter https://lua.rlp.de zusammengefasst.

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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