Bürgerinitiative „zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“ kritisiert Entscheidung des LBM als fehlerhaft
Lahnstein. In einer Stellungnahme von Anfang Oktober hatte der Landesbetrieb Mobiliät (LBM) die Bürgerinitiative (BI) informiert, die Argumentation der Stadtverwaltung zu stützen und von einer „räumlichen Enge zu gefährlichen Verkehrssituationen im Zusammenhang mit Lkw“ und „konkreter Gefährdung des Lebens“ in der Hochstraße gesprochen, welche die erfolgten Maßnahmen rechtfertige.
Außerdem, so der LBM, sprächen die deutlich geringen Verkehrszahlen für die neue Verkehrsführung in Oberlahnstein.
Nach eingehender Prüfung des LBM Bescheids kommt die BI zu dem Schluss, dass die Entscheidung in wesentlichen Punkten unzureichend und fehlerhaft getroffen wurde. Wichtige Sachverhalte sind nicht aufgeführt, also auch nicht berücksichtigt.
Zudem wurden nachträglich andere Aspekte zur Begründung herangezogen. So wird eine Gefahrenstelle behauptet, die es in dieser Form so nicht gegeben hat, und nicht geben wird.
Ein zentrales Versäumnis des LBM liegt in der unzureichenden Betrachtung des Gesamtverkehrsaufkommens im betroffenen Stadtgebiet. So wird die Nordallee im Bescheid gar nicht erwähnt, obwohl diese – unter anderem durch zusätzliches Verkehrsaufkommen vom Taplinsweg – eine höhere durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung (DTV) aufweist als die Ostallee (8.500 Fahrzeuge laut Messung der BI). Diese Auslassung ist aus Sicht der BI nicht nachvollziehbar, da die Nordallee in der Verkehrsstruktur der Stadt eine entscheidende Rolle einnimmt.
Auch die Auswirkungen der sogenannten Ringlösung auf das innerstädtische Verkehrsnetz, hiermit auch auf die Zubringerstraßen insbesondere Sebastianusstraße, Josef Rätz-Straße, Südallee, Burgstraße, Helmestal, Ketteringstraße und Oberheckerweg, wurden vom LBM nicht angemessen in die Entscheidungsfindung einbezogen. So beträgt der tägliche Durchgangsverkehr in der Sebastianusstraße aktuell rund 4.000 Fahrzeuge (laut BI Messung). Aufgrund des Verkehrsaufkommens, der Nichteinhaltung des Tempolimits und der angeordneten Verkehrsführung kommt es dort regelmäßig zu gefährlichen Situationen , da haltepflichtige KFZ an parkenden Fahrzeugen trotz Gegenverkehr die Gegenfahrbahn nutzen, um dann einzuscheren.
Das erhöhte Verkehrsaufkommen führt zwangsläufig zu einer Zunahme von Unfallgefahren, CO₂-Emissionen und Lärmbelastung. Zusätzlich ist der öffentliche Nahverkehr durch längere Fahrwege und Umwege (z.B. Kastanienstraße) negativ betroffen. Es fehlen Ausführungen zur fehlenden Infrastruktur der Haltestellen des ÖPNV. Vor allem für mobilitätseingeschränkte und ältere Menschen stellt dies eine spürbare Verschlechterung der Lebensqualität dar. Auch die Einsatzzeiten der Feuerwehr haben sich unnötig verlängert.
Der Hauptkritikpunkt betrifft die vom LBM angeführte vermeintliche Gefahrenstelle in der Hochstraße in Höhe des „Alten Rathauses“. Weder das Mobilitätsentwicklungskonzept (MEK) noch das Verkehrsgutachten der Firma VERTEC weisen diesen Straßenabschnitt als Unfall- oder Gefahrenstelle aus. Auch die Unfallstatistik zeigt dort keinen besonderen Gefährdungsschwerpunkt. Der LBM verweist nicht auf konrekte Unfälle, sondern lediglich auf eine abstrakte Unfallgefährdung. Eine tatsächliche Unfallgefahr im Zusammenhang mit LKW bestand jedoch nicht, da es keinen Gegenverkehr gab. Für Fußgänger war es immer möglich, die Stelle beidseitig gefahrlos zu passieren, ohne die Straße überqueren zu müssen. Auffällig ist zudem, dass selbst die Befürworter der Ringlösung in der Vergangenheit nie auf eine besondere Gefährdung in diesem Bereich hingewiesen haben. Der vom LBM angeführte Sicherheitsaspekt kann daher aus Sicht der BI nicht als sachlich fundierte Begründung für eine tiefgreifende Umstrukturierung der städtischen Verkehrsführung dienen.
Nach Auffassung der BI handelt sich hierbei um eine nachträglich konstruierte Argumentation, die zur Rechtfertigung bereits vollzogener Maßnahmen dienen soll.
Zudem behauptet der LBM, dass sich das Verkehrsaufkommen in der Adolfstraße zwischen 2017 und 2025 wesentlich reduziert habe. Eine valide Aussage hierzu wäre jedoch nur durch eine aktuelle Vergleichsmessung bei ursprünglicher Verkehrsführung möglich – eine solche liegt bislang nicht vor.
Für die Ostallee wiederum ergab die letzte amtliche Erhebung eine DTV von 6.652 Fahrzeugen. Eigene Verkehrszählungen der BI belegen jedoch ein deutlich höheres Aufkommen von rund 8.500 Fahrzeugen täglich. Hierbei ist die beabsichtigte LKW-Führung auch durch die Ostallee noch nicht mit eingerechnet.
Soweit derzeit eine amtliche Verkehrsmessung durch die Stadt in der Ostallee stattfindet, kann diese – da sie in den Herbstferien erfolgt – nicht als verlässliche Entscheidungsgrundlage dienen.
Die vom LBM angeführten verkehrsregelnden Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen, Einbahnregelungen oder Parkraumbewirtschaftung greifen aus Sicht der BI zu kurz. Sie bieten keinen ausreichenden Schutz vor der tatsächlichen Belastung der Anwohner, weder hinsichtlich des Verkehrslärms noch im Hinblick auf Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub, Abgase und der gestiegenen Unfallgefährdung. Zudem führt der stark angestiegene Verkehr zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Eigentums – sei es durch Einschränkungen der Wohn- und Lebensqualität oder durch eine reale Wertminderung der Immobilien in der Ost- und Nordallee und anderer Straßen.
Auch der Hinweis des LBM auf die Ausweisung der Ostallee als Hauptverkehrsstraße im Flächennutzungsplan ist kritisch zu hinterfragen. Die Ostallee wurde nie entsprechend ausgebaut oder genutzt, sondern hat sich zu einem Wohnviertel mit deutlich erkennbarem Alleencharakter entwickelt. Anwohner durften daher erwarten, dass sich die Verkehrsbelastung auf einem verträglichen Niveau bewegt.
Vor diesem Hintergrund kommt die Bürgerinitiative zu dem Schluss, dass der LBM bei seiner Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte unberücksichtigt ließ und damit sein Ermessen nicht hinreichend ausgeübt hat.
Es wäre angebracht, wenn sich der LBM trotz seiner als „abschließend“ bezeichneten Entscheidung mit den Kritikpunkten auseinandersetzt und sich zu einem „Runden Tisch“ zwecks einer gemeinsamen Entscheidungsfindung zu Gunsten aller Bürger Lahnsteins bereit erklärt. So könnten gemeinsam tragfähige Lösungen für eine nachhaltige Verkehrsführung erarbeitet werden.
Pressemitteilung Bürgerinitiative „zurück zur ursprünglichen Verkehrsführung“
