Allgemeine Berichte | 22.01.2020

Juristische Gesellschaft Mittelrhein e.V. lädt ein

Das neue Bauvertragsrecht anhand von Einzelfällen

Mittwoch, 29. Januar um 18 Uhr in der Debeka Koblenz

Koblenz. Wo Licht ist, ist bekanntlich auch Schatten. Das gilt auch für das neue Bauvertragsrecht. Bisher wurden Neubauten oder komplexe Modernisierungen durch die gesetzlichen Regeln des Werkvertrages realisiert, die z. B. auch auf Reparaturen von Hausgeräten Anwendung finden. Seit dem 1. Januar 2018 gilt zwischen privaten Bauherren und Bauunternehmern oder Bauträgern das Bauvertragsrecht. Hierzu hat der Gesetzgeber das seit über 100 Jahren grundsätzlich unveränderte Werkvertragsrecht neu strukturiert. Herausgekommen ist ein sehr komplexes Regelwerk, das in der Umsetzung nicht ohne die Lösung von Rechtsfragen umsetzbar ist.

Die Juristische Gesellschaft Mittelrhein hat für einen Vortrag zu Einzelfragen des Bauvertragsrechts den ausgewiesenen Experten RA Dr. Frank Beitz, FPS Rechtsanwälte in Frankfurt, gewinnen können und lädt zu dieser Vortragsveranstaltung am 29. Januar in die Räume der Debeka, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18, Koblenz, um 18 Uhr ein.

Wie immer werden die Anmeldungen unter E-Mail-Adresse: ass@notar-assenmacher.de erbeten.Pressemitteilung

Juristische Gesellschaft

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