Allgemeine Berichte | 29.06.2018, 16:59 Uhr

Die Kreisverwaltung Ahrweiler informiert

EULLa-Antragsverfahren für Landwirte startet

Förderung für Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft

Kreis Ahrweiler. Am 25. Juni ist das Antragsverfahren des EULLa-Programms gestartet. Landwirte Winzer können bis 20. Juli Förderanträge für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und zur Förderung des ökologischen Landbaus stellen. Die Kreisverwaltungen halten die Antragsformulare vor und geben Auskünfte zum Antragsverfahren.

„Mit dem Start des EULLa-Programms haben Landwirte die Chance, eine Förderung für die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte zu erhalten, wenn sie dabei freiwillig zusätzliche Belange des Umwelt- und Naturschutzes sowie des Landschaftserhalts beachten. Damit haben wir ein Förderinstrument geschaffen, das den Schutz unserer Umwelt – insbesondere die biologische Vielfalt – in den Blick nimmt“, sagten Umweltministerin Ulrike Höfken und Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing anlässlich des Antragsstarts.

Die Inhalte des EULLa-Förderprogramms

Über das Programm „EULLa“ (Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft) werden insgesamt 16 Teilmaßnahmen von fünf Vertragsnaturschutzmaßnahmen gefördert, einschließlich der Förderung des ökologischen Landbaus.

Förderanträge können für die folgenden Programmteile gestellt werden: Einführung und Beibehaltung; ökologische Wirtschaftsweise im Unternehmen; umweltschonende Steil- und Steilstlagenbewirtschaftung; Anlage von Gewässerrandstreifen, Anlage von Saum- und Bandstrukturen; Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchte über Winter; Umwandlung von Acker in Grünland; umweltschonende Grünlandbewirtschaftung im Unternehmen und tiergerechte Haltung auf Grünland; Grünlandbewirtschaftung in den Talauen der Südpfalz, alternativer Pflanzenschutz, biotechnischer Pflanzenschutz im Weinbau; vielfältige Kulturen im Ackerbau; Vertragsnaturschutz Grünland, Vertragsnaturschutz Kennarten; Vertragsnaturschutz Acker; Vertragsnaturschutz Weinberg sowie Vertragsnaturschutz Streuobst.

Für die zehn landwirtschaftlichen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) steht für Neuanträge ein Finanzplafond von 2,5 Millionen Euro bereit. Für die Vertragsnaturschutzmaßnahmen sind mindestens eine halbe Million Euro und für den ökologischen Landbau zwei Millionen Euro für Neuanträge vorgesehen. Falls die eingehenden Anträge das zur Verfügung stehende Mittelvolumen überschreiten, greifen die festgelegten Auswahlkriterien. „Über die Auswahlkriterien soll bei einer sehr großen Zahl an Förderanträgen – anstelle eines ‚Windhundverfahrens‘ – eine Auswahl nach fachlichen Kriterien sichergestellt und der bestmögliche Einsatz der verfügbaren Mittel garantiert werden“, so Höfken und Wissing.

Zur Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft tragen unter anderem die landwirtschaftlichen Programmteile „Anlage von Saum- und Bandstrukturen“ auf Ackerflächen und „Vielfältige Kulturen“ im Ackerbau bei. Insbesondere bei der Anlage von Blühstreifen legen die Landwirte Nahrungsquellen für Bienen und andere Insekten an und leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Mit den Angeboten im Vertragsnaturschutz für die Produktionsbereiche Acker, Grünland, Streuobst und Weinberg wird darüber hinaus auf partnerschaftliche Umsetzung des Leitziels Naturschutz durch landwirtschaftliche Nutzung gesetzt. Dabei werden Aktivitäten von Landwirten und Winzern für den betrieblichen Naturschutz honoriert. Hierzu gehören zum Beispiel der Erhalt von artenreichen Feuchtwiesen, Magerweiden oder Halbtrockenrasen durch extensive Bewirtschaftung oder die Schaffung neuer Strukturen wie Lichtäckern, Ackerwildkrautstreifen oder Streuobstwiesen. Sie alle bieten den charakteristischen Arten unserer Agrarlandschaft wie Vögeln, Wildbienen, Käfern oder kleinen Säugetieren auf ihre Weise Nahrung, Lebensraum und Deckung. Die im Vertragsnaturschutz beantragten Flächen werden auf naturschutzfachliche Eignung geprüft. Eine positive Begutachtung ist Voraussetzung für die Förderung.

Fachliche Fragen zum Programm können mit den Beratern der Dienstleistungszentren für den ländlichen Raum (DLR) besprochen werden. Fragen zu den Vertragsnaturschutz-Programmteilen können entsprechend mit der Vertragsnaturschutzberatung im jeweiligen Landkreis geklärt werden. Zusätzlich werden in einigen Regionen Informationsveranstaltungen stattfinden. Die Termine werden noch bekannt gegeben.

Über Einzelheiten zu den Programteilen und den jeweiligen Ansprechpartnern können sich Interessenten auf der Internetseite www.eler-eulle.rlp.de bzw. www.agrarumwelt.rlp.de informieren.

Für weitere Infos zur Abwicklung der Förderverfahren stehen darüber hinaus folgende Ansprechpartner der Kreisverwaltung Ahrweiler zur Verfügung: Vertragsnaturschutz Grünland, Verena Baltes, Tel. (0 26 41) 975-282, E-Mail Verena.Baltes@kreis-ahrweiler.de; Vertragsnaturschutz Kennarten, Weinberg, Acker, Streuobst, Katja Beu, Tel. (0 26 41) 975-321, E-Mail Katja.Beu@kreis-ahrweiler.de; landwirtschaftliche Programme, Carmen Gros, Tel. (0 26 41) 975-288, E-Mail Carmen.Gros@kreis-ahrweiler.de; Steil- und Steilstlagenweinbau, Sonja Axeler, Tel. (0 26 41) 975-296, E-Mail Sonja.Axeler@kreis-ahrweiler.de.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Ahrweiler

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