Allgemeine Berichte | 27.07.2019, 12:39 Uhr

Justizfachwirtanwärterinnen und Justizfachwirtanwärter beginnen ihre Ausbildung

Ein neuer Lebensabschnitt

Koblenz. Am 1. August beginnt für 34 junge Nachwuchskräfte ein neuer Lebensabschnitt. In den nächsten zwei Jahren werden sie zu Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz ausgebildet. Die Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke überreichte den Nachwuchskräften ihre Urkunden und wünschte den frisch ernannten Anwärterinnen und Anwärtern für ihre berufliche Ausbildung alles Gute. Jedes Jahr stellt das Oberlandesgericht Koblenz in seinem Bezirk Bewerberinnen und Bewerber für die Vorbereitungsdienste ein. Mindestvoraussetzung für die Einstellung zur Justizfachwirtin bzw. zum Justizfachwirt ist ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Die duale Ausbildung, die Praxis und Theorie verbindet, beginnt in der Regel bei einem Amtsgericht in Wohnortnähe. Die praktische Ausbildung wird durch wöchentlich stattfindende Arbeitsgemeinschaften ergänzt. Daneben werden im Rahmen von mehrmonatigen Lehrgängen theoretische Kenntnisse vermittelt. Bereits während der Ausbildung werden Anwärterbezüge gezahlt. Nach bestandener Laufbahnprüfung eröffnen sich für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte vielseitige Einsatzmöglichkeiten, z.B. bei den 31 Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz, den Landgerichten und Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier. Sie nehmen hier neben Richtern, Staatsanwälten, Amtsanwälten und Rechtspflegern wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben im Bereich der Rechtspflege wahr und tragen damit wesentlich zur Rechtsgewährung bei. Sie sind insbesondere befasst mit der Verwaltung der Akten, Bearbeitung des Posteingangs und Postausgangs, Fristenkontrolle und Fristenüberwachung, der Umgang mit Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Sie führen Protokoll bei Gerichtsverhandlungen, erteilen Grundbuchabschriften und gewähren Grundbucheinsicht. Zu ihren Aufgabengebieten können außerdem die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten sowie die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen zählen. Justizfachwirte mit besonderer Qualifikation haben die Möglichkeit zur beruflichen Weiterbildung zum Gerichtsvollzieher. Zudem können sie auch für die Ausbildungsqualifizierung zum Dipl.-Rechtspfleger (FH) zugelassen werden.

Weitere Informationen über die Berufsbilder, den Gang der Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Interessierte auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz unter www.olgko.jm.rlp.de unter dem Link „Ausbildung“.

Pressemitteilung des

Oberlandesgerichtes Koblenz

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