Digitalisierung der Justiz in Rheinland-Pfalz
Elektronische Akte nun an allen Amtsgerichten des Landes
Rheinland-Pfalz. Die rheinland-pfälzische Justiz ist einen weiteren großen Schritt in Richtung einer vollständigen Digitalisierung gegangen. Nachdem heute die elektronische Akte (eAkte) an den Amtsgerichten Cochem, Mayen und St. Goar eingeführt wurde, ist die eAkte nun bei allen 46 Amtsgerichten und damit bei allen 56 Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes im Einsatz.
Justizminister Herbert Mertin erklärte zum erfolgreichen Roll-out: „Sämtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Betreuungssachen, die ab dem heutigen Tag bei einem rheinland-pfälzischen Gericht eingehen, werden digital bearbeitet. Damit erreichen wir einen weiteren Meilenstein auf dem Weg in eine vollständig digitale Justiz. Und wir schreiten dabei in einem beachtlichen Tempo voran! Nachdem seit letztem Jahr bereits alle Gerichte der Verwaltungs- und der Finanzgerichtsbarkeit mit der elektronischen Akte arbeiten, ist die eAkte nach ihrem Startschuss im Jahr 2018 nun auch bei sämtlichen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit angekommen. In Strafverfahren sowie der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit befinden wir uns ebenfalls auf der Zielgeraden. Mit anderen Worten: Wir liegen bei der Digitalisierung der Justiz bestens im Zeitplan!“
„Auf diesen Erfolg können wir stolz sein. Wir steigern nicht nur weiter die Effizienz der rheinland-pfälzischen Justiz, sondern mit der Förderung moderner Arbeitsformen auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Ohne die beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Behörden und den Projektgruppen sowie den Behördenleiterinnen und Behördenleiter, die sich so engagiert für die Umstellung eingesetzt haben, wären diese Ergebnisse undenkbar. Ihnen allen danke ich herzlich für den großartigen Einsatz. Ich bin sicher, er macht sich für unsere Justiz bezahlt!“, so Mertin weiter.
Hintergrund
Alle 56 rheinland-pfälzischen Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit, zu denen auch die 46 Amtsgerichte zählen, arbeiten in Zivil-, Familien-, Betreuungs- und Immobiliarvollstreckungssachen nun mit der eAkte. Bei den Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Kaiserslautern und Zweibrücken sowie den dortigen Gerichten ist die eAkte zudem in Strafsachen im Einsatz. Die Umstellung bei der Finanzgerichtsbarkeit ist mit der Einführung der eAkte am Finanzgericht Rheinland-Pfalz bereits seit Juli 2023 abgeschlossen. Seit Oktober 2023 ist zudem die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit seinen vier Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vollständig an die eAkte angeschlossen. Im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit startete der Roll-Out im November 2023 beim Arbeitsgericht in Kaiserslautern gemeinsam mit den auswärtigen Kammern in Pirmasens. Im Februar und April 2024 wurde zudem das Landesarbeitsgericht in Mainz sowie das Arbeitsgericht Koblenz mit der eAkte ausgestattet. Mit der Einführung der eAkte am Sozialgericht Mainz im März 2024 und am Sozialgericht Koblenz im Juni 2024 hat der Roll-Out zudem bereits bei der vierten Fachgerichtsbarkeit begonnen. Seit Beginn der Umstellung wurden in der rheinland-pfälzischen Justiz zum Stichtag 30. Juni 2024 über 300.000 elektronische Prozess- und Verfahrensakten angelegt, von denen seitdem über 225.000 vollständig digital erledigt wurden.
Pressemitteilung
Ministerium der Justiz
Rheinland-Pfalz
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