Allgemeine Berichte | 21.03.2025

Künftig nur noch digital: Ab 1. Mai 2025 gelten neue Vorschriften für Passbilder

Elektronische Übertragung wird Pflicht

Verbandsgemeinde Weißenthurm bietet Foto-Service

VG Weißenthurm. Passbilder in Papierform waren gestern: Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Vorschriften für die Aufnahme und Übermittlung von Passbildern, die ausschließlich in elektronischer Form übermittelt werden. Das Ziel der Neuregelung wird bereits im Namen des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen deutlich: Mit zeitgemäßen Maßnahmen soll eine sichere Übertragung der Fotos garantiert und etwaiger Missbrauch verhindert werden. Gleichzeitig bieten die neue Vorschriften Bürgerinnen und Bürger komfortable Möglichkeiten, ihre Ausweisdokumente künftig einfacher und schneller zu beantragen und zu bekommen.

Künftig dürfen die Fotos für Identitätsdokumente nur noch von zertifizierten Fotostudios angefertigt werden, die einen sicheren, digitalen Übermittlungsweg zur Behörde nutzen. Die Bilder werden in eine gesicherte Cloud geladen und können von der Behörde mit Hilfe eines Data-Matrix-Codes, ähnlich eines QR-Codes, abgerufen werden. Alternativ können sich Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde (VG) Weißenthurm von den Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros mit einem speziellen Handy fotografieren lassen. Anschließend übernehmen die Verwaltungsfachkräfte die Fotos medienbruchfrei in den Auftragsprozess. Für das Foto werden 6 Euro zusätzlich zur Grundgebühr des jeweiligen Ausweisdokumentes fällig. Wer zeitgleich zwei Dokumente, zum Beispiel Personalausweis und Reisepass, beantragt, zahlt je Dokument 6 Euro zusätzlich. „Mit der Vorgabe, dass Passbilder ausschließlich digital erstellt und auf gesicherten, elektronischen Wegen übermittelt werden, soll künftig der Manipulation von hoheitlichen Dokumenten gezielt begegnet werden“, erklärt Katharina Pertoldi. Die Mitarbeiterin des VG-Bürgerbüros ist mit ihren Kolleginnen für die Antragsprozesse von Ausweisdokumenten zuständig und weiß, dass mit den Neuregelungen für Fotos insbesondere dem sogenannten Morphing ein Riegel vorgeschoben werden soll. „Morphing ist eine Technik, mit der mehrere Gesichtsbilder digital zu einem einzigen Bild zusammengeführt werden und so verschiedene Personen in dem Foto erscheinen“, erklärt Pertoldi und betont, dass die neuen Vorschriften insgesamt darauf abzielen, die Sicherheit und Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten weiter zu verbessern: „Das Risiko von Manipulationen oder Identitätsbetrug wird erheblich reduziert.“ Gleichzeitig macht das neue Verfahren die Antragstellung von Ausweisdokumenten komfortabler und spart Zeit. Denn durch die Aufnahmen vor Ort in der VG kann sofort die Einhaltung der biometrischen Vorschriften geprüft werden. Mitgebrachte Passfotos, die nicht geeignet sind und einen erneuten Termin im Fotostudio und bei der Behörde nötig machen, gehören dann der Vergangenheit an. „Bürgerinnen und Bürger bekommen einfacher sicherere Dokumente“, fasst Katharina Pertoldi zusammen. Für weitere Fragen steht das Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Weißenthurm telefonisch unter 02637 / 913-108 und -109 oder unter 02637 / 913-148 und -149 zur Verfügung.

Pressemitteilung der

Verbandsgemeinde

Weißenthurm

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