Allgemeine Berichte | 05.03.2024

Energietipp

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass bei der Überlegung zur Installation einer Photovoltaik- oder Solaranlage zunächst die Eignung des Dachstuhls überprüft werden sollte, da die Anlage idealerweise für die nächsten 30 Jahre auf dem Dach verbleiben soll. Neben einem grundsätzlich guten Zustand von Statik und Bedachung ist das Dachmaterial bei Altbauten entscheidend. Die Montage von PV- und Solaranlagen auf Asbestzementdächern ist grundsätzlich verboten, um die Freisetzung von Asbestfasern zu vermeiden. Eine Klärung, ob eine Bedachung Asbestzement enthält, kann anhand des Baujahres, einer Anfrage beim Hersteller oder mittels Materialprobe erfolgen.

Asbesthaltige Eindeckungen müssen vor der Montage von Modulen durch ein Fachunternehmen entfernt werden. Vor einer Dachsanierung sollte geprüft werden, ob eine Dachdämmung erforderlich ist. Für eine über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehende Dämmung können Fördermittel beantragt werden. Bei der Förderung der Dachdämmung können auch die zusätzlichen Kosten für Abbrucharbeiten und Asbestentsorgung berücksichtigt werden.

Für weitere Fragen rund um Solaranlagen und Altbausanierung steht der Energieberater der Verbraucherzentrale zur Verfügung. Die Beratung erfolgt persönlich und nach Terminvereinbarung in den Beratungsstützpunkten der Verbraucherzentrale.

Der Energieberater bietet am Montag, den 18.03.24, von 14.00 Uhr bis 17.45 Uhr eine telefonische Sprechstunde in Bad Neuenahr-Ahrweiler an. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Eine Anmeldung ist unter der Telefonnummer 02641/87100 möglich.

Für weitergehende Fragen steht das Energietelefon der Verbraucherzentrale unter der Nummer 0800 60 75 600 kostenfrei zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr. BA

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