Veranstaltung der SGD Nord zum Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz
Erörterung abgeschlossen
Koblenz. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die nichtöffentliche Erörterung der Einwendungen zur Ausweisung des Wasserschutzgebietes Koblenz-Urmitz abgeschlossen. Am 22. und 24. Januar wurde allen Beteiligten in der Koblenzer Rhein-Mosel-Halle die Gelegenheit gegeben, ihre Anliegen näher zu erläutern oder Fragen zu stellen.
Die 116 fristgerecht vorgebrachten Einwendungen konnten mit den betroffenen Firmen und Landwirten beziehungsweise deren Rechtsanwälten, den beteiligten Behörden, den Begünstigten, den Vertretern der Handwerkskammer sowie der Industrie- und Handelskammer substantiiert und konstruktiv erörtert werden. Bei einem solchen Erörterungstermin werden alle Entscheidungsgrundlagen für die abschließende Abwägung und Festsetzung des Wasserschutzgebietes zusammengetragen. Die Wasserversorger, die Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH (WKW) und der Zweckverband RheinHunsrück Wasser, haben dabei besonders betont, wie außerordentlich wichtig der Schutz der Brunnen insbesondere im engeren Bereich ist.
Die betroffenen Firmen haben darauf hingewiesen, dass für das vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet Betriebserweiterungen unerlässlich sind und möglich sein müssen. Der Erörterungstermin bildet den Abschluss des öffentlichen Anhörungsverfahrens. Darüber wird eine Niederschrift gefertigt und die Einwenderinnen und Einwender erhalten eine schriftliche Bescheidung ihrer nicht berücksichtigten Einwendungen. Dies kann jedoch aufgrund der Vielzahl der eingegangen Einwendungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Zurzeit werden außerdem weitere Änderungen beziehungsweise klarstellende Ergänzungen der Wasserschutzgebietsverordnung geprüft und gegebenenfalls aufgenommen. Danach wir die Rechtsverordnung erlassen und veröffentlicht werden.
Pressemitteilung der
SGD Nord
