Vom Aussterben bedrohte Falter-Art im Maifeld gesichtet

Fund von Rote-Liste-Art: Hecken-Wollafter nachgewiesen

Fund von Rote-Liste-Art: Hecken-Wollafter nachgewiesen

Die seltene Nachtfalterart „Hecken-Wollafter“ hat sich im Maifeld angesiedelt. SGD Nord

Maifeld. Die Obere Naturschutzbehörde der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die Vermutung eines Schmetterlingsexperten bestätigt: Der vom Aussterben bedrohte Hecken-Wollafter (Eriogaster catax) hat sich wieder im Landkreis Mayen-Koblenz angesiedelt. Mehr als ein Dutzend Exemplare wurden nachgewiesen. Der sogenannte Hecken-Wollafter (Eriogaster catax) wird in der Roten Liste von Deutschland und Rheinland-Pfalz als akut vom Aussterben bedroht eingestuft. Die europäische Flora-Fauna-Habitat (FFH)-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu besonderen Erhaltungsmaßnahmen. Die Nachtfalterart zählt zu den Wollraupenspinnern und war früher in Mitteleuropa weiter verbreitet. Mittlerweile ist sie fast überall verschwunden. Bislang gab es in Deutschland nur zwei bekannte Standorte im Steigerwald an der Grenze von Thüringen und Bayern sowie in Rheinland-Pfalz im Nahetal bei Idar-Oberstein. Bei der Population handelt es sich somit um den dritten aktuellen Fund in Deutschland und den zweiten im Norden des Landes Rheinland-Pfalz. Zu dem Fund kam es bei einer Begutachtung anlässlich der Erstellung eines Pflegeplans für eine Ausgleichsfläche des Landesbetriebs Mobilität Cochem-Koblenz auf dem Maifeld im Landkreis Mayen-Koblenz. Dabei wurde eine Raupe gefunden, die der seltenen und in Deutschland kaum bekannten Nachtfalterart zugeordnet werden konnte. Im Rahmen eines Lichtfangs wurde diese Zuordnung bestätigt. Bei dieser Methode werden die Nachtfalter in der Dunkelheit durch eine Lichtquelle angezogen und gezählt. So konnte mehr als ein Dutzend Exemplare des Hecken-Wollafter festgestellt werden. Der Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz wird sein Pflegekonzept an die neue wertgebende Art anpassen. Dazu wird im Winterhalbjahr ein Treffen vor Ort unter Beteiligung der SGD Nord und weiterer Spezialisten stattfinden. Da es sich bei dem Lebensraum des Nachtfalters um eine Ausgleichsfläche handelt, ist der Bestand für die kommenden Jahre gesichert.

Pressemitteilung SGD Nord