Allgemeine Berichte | 11.09.2025

Standortältester des Bundeswehrstandortes Mayen informiert

Gefahren und Verbote auf dem Standortübungsplatz

Mayen. Der Standortübungsplatz Mayen ist ein militärisches Gelände, welches für die Ausbildung der Truppe genutzt wird. An den Hauptzufahrten zum Standortübungsplatz Mayen befinden sich Flaggenmasten. Während des Übungsbetriebes durch die Truppe werden die Flaggenmasten mit der Farbe Rot beflaggt. Dies signalisiert, dass der Standortübungsplatz nicht betreten werden darf. Es besteht dann ein erhöhtes Gefährdungsrisiko für Mensch und Tier.

Außerhalb der Übungszeiten ist das Betreten des Standortübungsplatzes nur auf befestigten Wegen gestattet. Hunde sind angeleint zu führen.

Des Weiteren ist es verboten, Fundsachen – insbesondere Munition und Munitionsteile – zu berühren, aufzuheben, zu verwenden oder sich diese anzueignen. Eltern sollten darauf achten, dass Kinder nicht auf dem militärischen Gelände spielen. Das Entsorgen von Müll und Schrott ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

Das Zentrum Operative Kommunikation der Bundeswehr bittet um Verständnis und Rücksichtnahme. Bei Fragen oder Beschwerden können sich Bürgerinnen und Bürger unter (0 26 51) 4 97 18 40 an den Standortfeldwebel Mayen, Herrn Stabsfeldwebel Ghislain Le Gall, wenden.

Pressemitteilung

Zentrum für Operative

Kommunikation der

Bundeswehr

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