Allgemeine Berichte | 10.02.2026, 10:17 Uhr

Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

Grünabfallsammelplatz ab 7. März 2026 wieder geöffnet

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Der Sammelplatz für Grünabfall und Baumschnitt auf dem Parkplatz an der Florianshütte im Stadtteil Ramersbach wurde von den Bürgerinnen und Bürgern der Kreisstadt in den vergangenen Jahren sehr gut angenommen.

Aufgrund dieser positiven Resonanz wird das gemeinsame Projekt der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler und des Abfallwirtschaftsbetriebes des Landkreises Ahrweiler auch im Jahr 2026 weitergeführt.

Ein ordnungsgemäßer Betrieb des Grünabfallsammelplatzes kann nur durch eine feste Einfriedung und die Besetzung mit Personal unter gewissen Öffnungszeiten erreicht werden.

Daher können Privatpersonen ihren Grünabfall in diesem Jahr ab dem 7. März alle 14 Tage samstags in dem Zeitraum von 10 bis 12 Uhr unter Aufsicht am Sammelplatz unter der Beachtung der unten aufgeführten Benutzungsordnung anliefern.

Hier die Öffnungstage (alle 14 Tage samstags von 10 bis 12 Uhr): 7. März, 21. März, 4. April, 18. April, 2. Mai, 16. Mai, 30. Mai, 13. Juni, 27. Juni, 11. Juli, 25. Juli, 8. August, 22. August, 5. September, 19. September, 10. Oktober, 24. Oktober, 7. November, 21. November 2026.

Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen. Privatpersonen dürfen dort haushaltsübliche Mengen ablegen. Unerlaubtes Abladen wird zur Anzeige gebracht.

Benutzungsordnung

Dieser Baum- und Strauchschnittsammelplatz kann von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler unter den folgenden Bedingungen benutzt werden:

1.Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gestattet.

2.Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.

3.Abgelagert werden darf nur Laub, Rasen-, Ast- und Strauchabschnitt aber keine Garten- oder Bioabfälle bzw. sonstige Abfälle.

4.Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse (z.B. Säcke und Kartons) abzulagern.

5.Das Astwerk darf eine Länge von 1,50 m und einen Durchmesser von 15 cm nicht überschreiten.

6.Wurzelstöcke sind nicht zulässig.

7.Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

8.Die Ablagerung anderer Materialien als Laub, Rasen-, Ast- und Strauchschnitt ist rechtswidrig.

9.Ansprechpartner ist Ortsvorsteher Werner Kasel

Pressemitteilung Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler

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