NABU begrüßt Einschalten der Staatsanwaltschaft
Illegaler Abschuss von Wölfin im Westerwald
Region. Der NABU Rheinland-Pfalz verurteilt die von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) in ihrer gestrigen Pressemitteilung bekannt gegebene vermutlich illegale Tötung der Wölfin GW4599f im Kreis Altenkirchen. Laut SGD Nord besteht kein Zweifel an der Todesursache des bereits am 19. Februar tot aufgefunden Jungtiers. Der Abschuss eines streng geschützten Tieres wie dem Wolf ist, ohne vorliegende Ausnahmegenehmigung, eine Straftat.
„Die vermutlich illegale Tötung der Wölfin zeigt, dass immer noch viel Aufklärungsarbeit nötig ist, damit wir endlich einen gesunden Umgang mit dem Wolf als heimische Tierart lernen“, sagt Ann-Sybil Kuckuk, Naturschutzreferentin des NABU Rheinland-Pfalz. Seit Jahren fordert der NABU eine sachliche und faktenbasierte Diskussion zum Thema Wolf. Auch in anderen Bundesländern kommt es immer wieder zu illegalen Tötungen von Wölfen, wobei die Dunkelziffer vermutlich sogar deutlich höher ist. Daher vertraut der NABU Rheinland-Pfalz in diesem Fall auf die bestehende Gesetzgebung und entsprechende Konsequenzen.
„Wir begrüßen das Einschalten der Staatsanwaltschaft und erwarten, dass dieser Fall von allen Seiten aufs Schärfste kritisiert und gemeinsam an einer sachlichen Aufklärung gearbeitet wird“, so Kuckuk.
Pressemitteilung NABU RLP
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