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Jagden sind weiter erlaubt

Region. Bewegungsjagden/Gesellschaftsjagden in Form von Treib- und Drückjagden sind eine wichtige Maßnahme zur Regulierung der Schalenwildbestände. Sie tragen damit zur Prävention der Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) ebenso bei wie zur notwendigen Regulierung des Wildbestandes, wie sie gerade zur Bewältigung der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen im Wald und zur Vermeidung von Wildschäden in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau notwendig ist. Darüber hinaus hilft die mit einer effektiven Jagd verbundene Populationsverringerung, die Gefahr von Verkehrsunfällen mit Wildbeteiligung zu minimieren sowie insbesondere von Schwarzwild verursachte Schäden in Wohngebieten (Umwühlen von Rasen- und Grünflächen, Friedhöfen etc.) einzudämmen.

Landesweit überaus große Angebot an natürlichem Futter

Im laufenden Jagdjahr ist der Abschuss des Schwarzwildes auf der Einzeljagd durch das landesweit überaus große Angebot an natürlichem Futter (Eicheln, Bucheckern) deutlich erschwert. Für den notwendigen Eingriff in die Population sind daher Bewegungsjagden in den Herbst- und Wintermonaten unverzichtbar, da ansonsten zu befürchten ist, dass es im kommenden Jahr zu einem enormen Populationsanstieg kommen wird. Dies wäre jedoch nicht nur wegen der zu erwartenden Wildschäden oder der erhöhten Unfallgefahr beklagenswert, sondern insbesondere vor dem Hintergrund, dass die ASP seit dem vergangenen Wochenende nicht mehr auf das Land Brandenburg begrenzt ist, sondern nunmehr auch in Sachsen festgestellt wurde und zu befürchten ist, dass die Seuche sich weiter ausbreitet. Darüber hinaus hat die dramatische Waldsituation nach drei Trockensommern und einer Borkenkäferkalamität in erheblichem Umfang zu Freiflächen im Wald geführt. Der Waldumbau im Klimawandel und die Wiederaufforstung der entstandenen Freiflächen kann nur bei gleichzeitiger Anpassung der Schalenwildbestände, insbesondere der Reh- und Rotwildpopulation, gelingen.

Hygienekonzept erarbeitet

Zur Durchführung der Gesellschaftsjagden in Zeiten der Coronapandemie hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten das in der Anlage befindliche Hygienekonzept erarbeitet. Dieses orientiert sich an den aktuellen rechtlichen Vorgaben für das Land Rheinland-Pfalz. Wegen der akuten Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest und der anstehenden Wiederbewaldungsmaßnahmen sind Gesellschaftsjagden weiterhin grundsätzlich erforderlich. Es wird daher gebeten,

- vorstehende Informationen an die Mitglieder in geeigneter Form bekannt zu geben,

- in dem jeweiligen Zuständigkeitsbereich dafür zu werben, dass die Jagdausübungsberechtigten - trotz des organisatorischen Mehraufwandes - auch in der Pandemiesituation die Jagden durchführen sowie

- die Information auf der Internetseite zu veröffentlichen.

Die Jagdbehörden, Kreisjagdmeisterinnen und Kreisjagdmeister sowie die Forstämter des Landes werden von hier informiert.

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