Allgemeine Berichte | 27.07.2019

Auslegung des Planes für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke

Jeder kann Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben

Vom 5. August bis einschließlich 4. September

Koblenz. Im Mai 2019 hat die Stadt Koblenz für den Neubau der Pfaffendorfer Brücke das sogenannte „Planfeststellungsverfahren“ beantragt. Im Zuge dieses Verfahrens werden die Pläne (Zeichnungen und Erläuterungen) für den Brückenbau nun öffentlich ausgelegt. Jeder kann Einwendungen gegen das Bauvorhaben erheben. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 5. August bis einschließlich 4. September bei der Stadtverwaltung Koblenz, Technisches Rathaus/Hochhaus am Bahnhof, Bauberatungszentrum im Erdgeschoss, Bahnhofstraße 47 in 56068 Koblenz zu folgenden Zeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus: Montags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, dienstags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr, mittwochs von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8:30 Uhr bis 16 Uhr, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr. Die Einwendungen und die Stellungnahmen sind bis spätestens 18. September schriftlich oder zur Niederschrift bei der Planfeststellungsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert-Ring 14 bis 20 in 56068 Koblenz oder bei der Stadtverwaltung Koblenz, Bahnhofstraße 47 in 56068 Koblenz einzureichen. Einwendungen und Stellungnahmen können auch in elektronischer Form durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an lbm@poststelle.rlp.de eingereicht werden. Eine ausführliche Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab dem 5. August über die Internetseite lbm.rlp.de des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz in der Rubrik „Themen/Baurecht/Straßenrechtliche Planfeststellung“ sowie über das UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz (www.uvp-verbund.de/rp) zugänglich.

Pressemitteilung der

Stadt Koblenz

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