Allgemeine Berichte | 08.01.2020

Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz

Jetzt Anträge zur Umstrukturierung von Rebpflanzungen in 2020 stellen

Kreis MYK. Bis 31. Januar 2020 können Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen im Pflanzjahr 2020 gestellt werden. Die Antragsfrist gilt für den „Teil 2“ des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2020 bepflanzt werden und eine Förderung im Rahmen der Weinmarktordnung erhalten sollen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits im „Teil 1“ des Antragsverfahrens gemeldet wurden und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein Nachmelden ist nicht möglich. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin. jFörderfähig sind Maßnahmen zur Verbesserung der Bewirtschaftung in Flach- und Steillagen ebenso wie in Steilst- und Terrassenlagen. Daneben können Handarbeitsmauersteillagen und die Neuanlage von Querterrassierungen mit bis zu 32.000 Euro pro Hektar gefördert werden. Anträge kann man über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer elektronisch stellen. Hier werden bereits bei der Dateneingabe Hilfestellungen angeboten. Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum Download bereit. Mehr Informationen und Beratung für Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Tel. (02 61) 10 82 50.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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