Weiterführende Schulen des Kreises Ahrweiler
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Kreis Ahrweiler. Derzeit erfolgen die Anmeldungen für die 5. Klassen der weiterführenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Kreises Ahrweiler für das Schuljahr 2024/2025. Unterschiedliche Schularten haben unterschiedliche Aufnahmeverfahren, wie von der Kreisverwaltung erklärt.
Die Integrierte Gesamtschule (IGS) in Remagen nimmt Anmeldungen bis Samstag, den 3. Februar 2024, entgegen. Wenn mehr als 100 Anmeldungen eingehen, wird gemäß gesetzlicher Vorschriften die Schulleitung in Zusammenarbeit mit einem Aufnahmeausschuss der Schule mittels eines Losverfahrens entscheiden. Um eine angemessene Verteilung von leistungsstärkeren und -schwächeren Schülerinnen und Schülern sicherzustellen, werden sie in Leistungsgruppen eingeteilt, basierend auf ihren Noten im Halbjahreszeugnis der 4. Klasse in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht. Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Ahrweiler werden innerhalb dieser Leistungsgruppen bevorzugt aufgenommen. Die Entscheidung über die Aufnahme oder Nicht-Aufnahme an der IGS wird den Eltern in der zweiten Februarwoche schriftlich mitgeteilt. Falls eine Aufnahme nicht erfolgt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb der allgemeinen Anmeldefrist bis zum Dienstag, den 5. März 2024, an einer anderen weiterführenden Schule (Realschule plus oder Gymnasium) anzumelden.
Für die Anmeldung an den Realschulen und Gymnasien gelten folgende Termine: Die Anmeldefrist endet am Dienstag, den 5. März 2024, mit Ausnahme des Are-Gymnasiums in Grafschaft-Ringen, wo die Frist aufgrund des G8-Systems bereits am 14. Februar 2024 endet. Ein wichtiges Kriterium für die Aufnahme ist die räumliche Zuordnung unter Berücksichtigung der öffentlichen Verkehrsverbindungen, insbesondere die Länge und Zumutbarkeit des Schulwegs. Geschwisterkinder können unter Umständen ein nachgeordnetes Kriterium sein. Basierend auf diesen Kriterien wird den Schülerinnen und Schülern gegebenenfalls ein Platz an einer anderen Schule derselben Schulart angeboten.
Gemäß dem Schulgesetz haben Eltern das Recht, die Schullaufbahn ihres Kindes zu wählen. Die Anmeldung erfolgt normalerweise anhand der Empfehlung der Grundschule, garantiert jedoch nicht automatisch die Aufnahme. Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Aufnahme unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten. Wenn aus Platzgründen nicht alle Kinder aufgenommen werden können, wird ein Nachverteilungsverfahren mit festgelegten Auswahlkriterien angewendet. Das Hauptkriterium ist die Entfernung zum Schulweg, gefolgt von der Aufnahme von Geschwisterkindern. Eltern sind nicht verpflichtet, eine Alternativschule anzugeben, aber es wird empfohlen, frühzeitig über eine solche nachzudenken und sie auf dem Anmeldeformular anzugeben, um die Koordination zwischen den Schulen zu erleichtern. BA
