Landesverband Kindertagespflege Rheinland Pfalz e.V.
Kinderbetreuungssysteme
Mayen. Der Landesverband Kindertagespflege RLP möchte Eltern aufzeigen, welche Möglichkeiten es zur U3 Betreuung gibt. Eltern genießen erst einmal die aufregende und wunderschöne Familienzeit mit ihrem Baby, doch irgendwann stellen sie sich die Frage: Was machen sie, wenn beide wieder arbeiten gehen müssen?
Es gibt zwei gesetzlich wählbare Betreuungssysteme, die Kindertagesstätte, oder die Kindertagespflege, die in den Landesempfehlungen für Kinder unter drei Jahren als gleichrangig zu betrachten ist. Das Kind besitzt in RLP ab dem vollendeten 1. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Bildung . Eltern haben ein gesetzliches Wunsch- und Wahlrecht zur Betreuung ihres Kindes.
Der Landesverband Kindertagespflege möchte das U3 Betreuungssystem Kindertagespflege mit all seinen vielen Vorteilen vorstellen, damit Eltern gut informiert entscheiden können, was für ihr Kind der beste Weg ist.
Hierzu lädt der Verband alle Interessierten zu einem 30-minütigen Zoommeeting am 17. Juli um 19 Uhr ein, bei dem überregional und völlig unverbindlich alle notwendigen Informationen angeboten werden. Eine Anmeldung ist unter der E-Mail-Adresse und dem Stichwort „INFO zur KTP“ unter stv-vorsitzende@lvktp-rlp.de möglich.
Pressemitteilung des
Landesverbandes Kindertagespflege Rheinland Pfalz e.V.