Allgemeine Berichte | 24.02.2026

Kommunalverfassungsstreit: Stadtverwaltung und Fraktionen einigen sich auf Vergleich

Symbolbild

Lahnstein. Am heutigen Tag wurde vor dem Verwaltungsgericht Koblenz die Klage der Stadtratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen Lahnsteins Oberbürgermeister Lennart Siefert verhandelt.

Im Kern ging es um die Frage, ob der Oberbürgermeister einen Antrag der Fraktionen hinsichtlich der Verkehrsführung auf die Tagesordnung des Stadtrats hätte setzen müssen. Verwaltungsseitig wird die Ansicht vertreten, dass die Änderung der Verkehrsrichtung in der Adolfstraße eine verkehrsrechtliche Maßnahme aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs sei und somit als Auftragsangelegenheit in die Zuständigkeit der Verwaltung falle, während die Faktionen die Sache als städtebauliche Maßnahme und daher als Selbstverwaltungsangelegenheit in Zuständigkeit des Stadtrats werten.

Einigung im Sinne der Demokratie

Das Gericht machte deutlich, dass für beide Rechtsauffassungen gute Argumente vorliegen. Da keine Seite eine offensichtliche Überlegenheit ihrer Argumentation geltend machen konnte und die Kammer sich ebenfalls nicht einig war, regte der Vorsitzende eine Abwägung zugunsten des Demokratieprinzips an: Im Zweifelsfall solle die Entscheidung dort fallen, wo gewählte Bürgervertreter nach öffentlicher Beratung diskutieren.

Um eine langwierige juristische Auseinandersetzung zu vermeiden und schnell handlungsfähig zu sein, einigten sich die Beteiligten auf einen Vergleich. Dieser sieht vor, dass das Thema bereits auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung im Mai gesetzt wird. Dabei wird der Stadtrat primär über die Frage seiner eigenen Zuständigkeit in dieser Sache beraten und nicht die Rechtmäßigkeit verkehrsrechtlicher Anordnungen bewerten.

„In einer solch komplexen Zuständigkeitsfrage war eine gerichtliche Einordnung für beide Seiten wichtig. Da das Gericht gute Argumente für beide Ansichten sieht, folgen wir dem richterlichen Vorschlag eines Kompromisses, um nun im Stadtrat gemeinsam über die weitere Zuständigkeit zu beraten“, so Oberbürgermeister Lennart Siefert.

Mit dem geschlossenen Vergleich erkennen die Fraktionen explizit das Recht des Oberbürgermeisters an, seine Befugnisse aus der Gemeindeordnung weiterhin wahrzunehmen. Sollte der Rat bei der Diskussion über seine Zuständigkeit zu einem Ergebnis kommen, das der rechtlichen Vorprüfung der Verwaltung widerspricht, bleibt der Weg zur Überprüfung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion offen.

Der Vergleich steht unter Widerrufsvorbehalt und kann vom Oberbürgermeister bis Freitag, 27. Februar 2026 widerrufen werden. Auf Wunsch der Klägerinnen wurde auch ihnen ein entsprechender Widerrufsvorbehalt eingeräumt. Oberbürgermeister Siefert hat das Verwaltungsgericht bereits darüber informiert, den Vergleich nicht widerrufen zu wollen.

Pressemitteilung Stadt Lahnstein

Symbolbild Foto: pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Petraa: Das sehe ich genauso. Hier wurden Opfer und Täter verwechselt. Nur so ist es zu erklären, dass dieser Mann nicht dauerhaft hinter Gitter bleibt. Dass er sich entschuldigt hat, ist irrelevant.
  • Christian Rott: Wenn das kein heimtückischer Mord war, weiß ich nicht mehr was heimtückisch sein soll. Ich bin zwar kein Jurist, aber diese Tat empfinde ich als, detailliert geplant, heimtückisch und aus niederen Beweggründen ausgeführt.
  • Franz Stengel: Mich wundert das es in unserer Langendorfer Straße in Neuwied nicht zu mehr Gefahren kommt denn die meisten Autofahrer denken anscheinend es wäre eine Auffahrt zum Nürburgring so wird hier gerast, aber...
  • Boomerang : Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist eigentlich ein gutes Ziel. "Feministischer Kampftag" dagegen mutet an wie eine Kriegserklärung. Der moderne Feminismus ist pervertiert zu einem Anspruch die...
Hausmeister, bis auf Widerruf
Pellets
Dienstleistungen
Planungsbüro Blechschmidt wird zu TGAPLAN Münch GmbH
Titelanzeige Goldankauf
Imageanzeige
Planungsbüro Blechschmidt wird zu TGAPlAN Münch GmbH
Empfohlene Artikel

Lahnstein. Von Mittwoch, 4. März, bis voraussichtlich Freitag, 20. März, muss die Bürgermeister-Müller-Straße zwischen dem Bahnhof Oberlahnstein und der Einmündung zur Zollgasse gesperrt werden. Grund sind Bauarbeiten der Energieversorgung Mittelrhein (evm) an einer undichten Wasserleitung. Sie ist als Betriebsführerin der Vereinigte Wasserwerke Mittelrhein (VWM) unter anderem in Lahnstein für die Wasserversorgung zuständig.

Weiterlesen

Weitere Artikel

Brenk. In fast familiär anmutenden Atmosphäre fand am Freitag, dem 27. Februar 2026 in der Pension Bell die Mitgliederversammlung des MGV Concordia Brenk in statt. Der Vorsitzende Wolfgang Schneider führte die Mitglieder durch einen abwechslungsreichen Abend, der von Ehrungen, Rückblicken und einem vielversprechenden Ausblick auf die kommenden musikalischen Höhepunkte geprägt war.

Weiterlesen

Die Umweltlernschule+ öffnet ihre Türen

Nachhaltigkeit erleben und vermitteln

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie gelingt es, Kita-Kinder und Schüler*innen frühzeitig für Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen zu sensibilisieren – und dabei Freude am Lernen zu vermitteln? Antworten darauf gibt die Umweltlernschule+ der AWB Ahrweiler AöR (AWB) beim Tag der offenen Tür am Mittwoch, 11. März 2026, von 15 bis 18 Uhr im Industriegebiet Scheid 39 in 56651 Niederzissen.

Weiterlesen

Imageanzeige
Dauerauftrag 2026
Stellenanzeige Produktionsmitarbeiter
Planungsbüro Blechschmidt wird zu TGAPlAN Münch GmbH
Planungsbüro Blechschmidt wird zu TGAPLAN Münch GmbH
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0123#
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0123#
Wahlanzeige 3 von 6
Angebotsanzeige (Februar)
Max Göke
Landtagswahl
Imageanzeige
Nachruf Engelbert Harst
Stellenanzeige Küchenhilfe
Landtagswahlen 2026 - Guido Orthen
40-jährigers Mitarbeiterjubiläum
Rückseite o. B. Vorauskasse
Maifeld