Krankmachende Keime in Mett entdeckt
Rheinland-Pfalz. Krankmachende Keime in rohem Hackfleisch Im bundesweiten Zoonosen-Monitoring 2023 wurden in gewürztem „Schweinehackfleisch zum Rohverzehr“ (Mett, Hackepeter) potenziell krankmachende Keime nachgewiesen. Darauf weist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hin. Das rheinland-pfälzische Landesuntersuchungsamt (LUA) beteiligte sich mit 16 Proben an dem Überwachungsprogramm.
Beim Rohverzehr werden eventuell vorhandene Keime unmittelbar aufgenommen, ohne beispielsweise durch Erhitzung vorher abgetötet zu werden. Empfindliche Verbrauchergruppen, wie Kleinkinder, ältere und immungeschwächte Menschen oder Schwangere, sollten daher kein rohes Hackfleisch essen.
In der Untersuchung wurden von den Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 318 Proben von gewürztem Schweinehackfleisch zum Rohverzehr getestet. In 11 Proben wurden Shiga-Toxin-bildende E.coli (STEC) nachgewiesen. STEC-Bakterien können akute Darmentzündungen hervorrufen, die zum Teil einen schweren Verlauf nehmen. Insbesondere bei Kindern kann eine Infektion mit STEC zur Ausbildung eines hämolytisch-urämischen Syndroms (HUS) führen, das oftmals mit einem akuten Nierenversagen einhergeht. In einer Probe wurden zudem Salmonellen nachgewiesen, wobei dieser Salmonellen-Typ besonders häufig Infektionen beim Menschen hervorruft.
In den 16 vom LUA untersuchten Proben aus dem rheinland-pfälzischen Einzelhandel wurden dagegen keine gesundheitsschädlichen Bakterien nachgewiesen.
Hackfleisch zum Rohverzehr sollte grundsätzlich bald nach dem Kauf verzehrt werden, um eine Vermehrung möglicher Erreger zu minimieren. Da es sich bei Hackfleisch um ein leicht verderbliches Lebensmittel handelt, ist es mit einem Verbrauchdatum versehen, das unbedingt einzuhalten ist. Bis zum Verzehr sollte Hackfleisch immer ausreichend kühl gelagert werden. Hintergrund
Im Zoonosen-Monitoring werden Daten über das Auftreten von Krankheitserregern in Tieren, Schlachtkörpern und Lebensmitteln erfasst, die auch beim Menschen Krankheiten auslösen können. Für das Zoonosen-Monitoring 2023 haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer insgesamt 4.416 Proben auf allen Stufen der Lebensmittelkette genommen und untersucht. Dabei wurden 2.477 Bakterien-Isolate gewonnen, in den Nationalen Referenzlaboratorien charakterisiert und auf ihre Resistenz gegen ausgewählte Antibiotika untersucht.
Der vollständige Bericht zum Zoonosen-Monitoring 2023 ist online abrufbar beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter: www.bvl.bund.de/ZoonosenMonitoring
Verbrauchertipps des BVL zum Schutz gegen lebensmittelbedingte Infektionen gibt es hier: www.bvl.bund.de/lebensmittelhygiene
Pressemitteilung Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
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