Allgemeine Berichte | 09.12.2021

Gesundheitsamt stellt Kontaktverfolgung um

Kreis MYK: Infizierte müssen Kontaktlisten künftig selber abarbeiten

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Trotz personeller Aufstockung und erneuter Unterstützung durch die Bundeswehr drängt die vierte Corona-Welle die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten durch das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz an ihre Grenzen. Um die wichtige Kontaktnachverfolgung dennoch aufrecht zu erhalten, wird die Aufgabe ab Mittwoch, 15. Dezember, an die Infizierten übertragen, die ihre Kontaktpersonen selbst benachrichtigen müssen. Wie andere Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz stützt sich die Kreisverwaltung damit auf Paragraf 5 der Absonderungsverordnung des Landes. „Es war uns wichtig, die Kontaktnachverfolgung so lange wie möglich in den Händen des Gesundheitsamtes zu belassen, deswegen haben wir die seit Monaten bestehende Landesregelung nicht schon viel früher genutzt. Diese Tätigkeit nun in weiten Teilen einzustellen, ist in der jetzigen Phase der Pandemie aber ein notwendiges Mittel, um insbesondere Risikogruppen zu schützen oder ohne Zeitverlust auf größere Ausbrüche in Einrichtungen reagieren zu können“, sagt Landrat Dr. Alexander Saftig und wirbt um Verständnis für diesen Schritt, der bundesweit in anderen Gesundheitsämtern seit vielen Wochen Normalität ist.

Im Einzelnen bedeutet das: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, wird nach Eingang des Laborbefundes durch das Gesundheitsamt kontaktiert und über Verhaltensregeln und eine mögliche Quarantäne informiert. Nach wie vor sollen an Covid-19 erkrankte Personen ihre Kontakte per Formular ans Gesundheitsamt melden. Im nächsten Schritt liegt der entscheidende Unterschied zur bisherigen Vorgehensweise nun darin, dass nicht mehr das Gesundheitsamt diese Listen – die nicht selten mittlere zweistellige Anzahlen von Personen aufweisen –abarbeitet, sondern der Infizierte selbst. Die dafür notwendigen und weiterzugebenden Informationen erhält die Corona-positive Person vorab vom Gesundheitsamt.

Gemäß Paragraf 5 der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen positiv Getestete alle Personen unverzüglich unterrichten, zu denen sie in den letzten zwei Tagen vor dem Test beziehungsweise vor Ausbruch typischer Symptome engen persönlichen Kontakt hatten. Dazu zählen vor allem Personen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt bestand, bei dem beide keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben. Außerdem zählen Personen dazu, mit denen man sich über eine längere Zeit einen schlecht oder nicht belüfteten Raum geteilt hat.

Alle wichtigen Informationen sowie Dokumente für mit dem Coronavirus infizierte Personen sowie Kontaktpersonen sind zum Umstellungstermin am 15. Dezember auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kymyk.de/corona zu finden. Pressemitteilung Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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