Nach Absage der Landesgartenschau Bad Neuenahr-Ahrweiler
Landesgartenschau: Erstattung der Tickets bis Jahresende möglich
Persönliche Rückgabe in der Hauptstraße 80 erforderlich
Bad Neuenahr-Ahrweiler. Nach der offiziellen Absage der Landesgartenschau Bad Neuenahr-Ahrweiler stellt die Landesgartenschaugesellschaft voraussichtlich zum Jahresende ihre Tätigkeit endgültig ein. Aufgrund dessen bittet die Gesellschaft darum, etwaige Ansprüche (Ticketrückgabe) schnellstmöglich geltend zu machen. Käuferinnen und Käufer von Eintrittskarten der Landesgartenschau oder entsprechenden Gutscheinen beantragen eine Erstattung des Kaufpreises daher bitte nach Möglichkeit bis zum Freitag, 17. Dezember 2021. Das entsprechende Rückgabeverfahren erfolgt über das ehemalige Servicecenter der Landesgartenschau in der Hauptstraße 80 in Bad Neuenahr. Hier werden nach persönlichem Erscheinen des ursprünglichen Käufers der Karten oder Voucher die entsprechenden Beträge ausnahmslos per Überweisung auf ein vom Kartenkäufer festgelegtes Konto gutgeschrieben. Eine Barauszahlung vor Ort ist nicht möglich. Auch die Kombi-Kulturkarte Bad Neuenahr-Ahrweiler, die eine Dauerkarte für die Landesgartenschau enthält, kann über diesen Weg erstattet werden. Für den Rückgabevorgang ist, wenn vorhanden, die Eintrittskarte bzw. der Voucher sowie ein offizielles, wenn auch unter Umständen vorläufiges Ausweisdokument, vorzuzeigen. Ein Formular zur Rückerstattung ist grundsätzlich vom Kartenkäufer auszufüllen. Dieses ist vorab auf der Internetseite der Landesgartenschaugesellschaft www.landesgartenschau-bnaw.de zu finden oder kann vor Ort im Servicecenter ausgefüllt werden. Das Servicecenter kann montags bis freitags von jeweils 10 – 12 Uhr sowie 13 – 16 Uhr aufgesucht werden. Für hierüber hinausgehende Fragen zur Rückgabe kann das Team der Landesgartenschaugesellschaft über erstattung@landesgartenschau-bnaw.de kontaktiert werden.
Pressemitteilung Landesgartenschau Bad Neuenahr-Ahrweiler 2022 gGmbH
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