Die Sperren sollen Schutz vor unbefugtem Befahren von Veranstaltungsflächen bieten
Mehr Sicherheit bei Festen: Sinzig schafft Straßensperren an
Sinzig. Die Stadt Sinzig baut bei ihren Freiluftveranstaltungen auf mehr Sicherheit. Denn in den vergangenen Jahren die Anforderungen an die Sicherheit für solche Veranstaltungen erheblich erhöht. Insbesondere der Schutz vor unbefugtem Befahren von Veranstaltungsflächen durch Kraftfahrzeuge hat zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Das Land Rheinland-Pfalz hat vor diesem Hintergrund das Sonderförderprogramm „Gemeinsam sicher feiern in Rheinland-Pfalz“ aufgelegt. Ziel des Programms ist es, Kommunen bei der Verbesserung der Veranstaltungssicherheit durch die Förderung investiver Maßnahmen, insbesondere der Anschaffung mobiler Fahrzeugsperren, zu unterstützen. Die Förderung ist ausdrücklich auf interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) ausgerichtet, um eine wirtschaftliche und effiziente Nutzung der beschafften Sicherheitsinfrastruktur zu gewährleisten.
So wollen die Städte Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig und die Verbandsgemeinde Bad Breisig beabsichtigen, sich im Rahmen einer interkommunalen Kooperation gemeinsam an diesem Förderprogramm zu beteiligen. Durch die gemeinsame Beschaffung sollen die mobilen Fahrzeugsperren bei Veranstaltungen in allen beteiligten Kommunen flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Gleichzeitig ermöglicht die Kooperation die Inanspruchnahme der maximalen Förderhöhe des Programms. Für die Stadt Sinzig besteht laut Verwaltung ein konkreter Bedarf an mobilen Fahrzeugsperren mit integrierter Zufahrtsmöglichkeit für Einsatz- und Lieferfahrzeuge. Diese sollen insbesondere bei wiederkehrenden Veranstaltungen wie Stadtfesten, Märkten und sonstigen größeren öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt werden.
Einstimmig hat der Stadtrat daher beschlossen, für die Stadt Sinzig vier mobile Fahrzeugsperren des Typs „Armis One 2024“ zu Gesamtkosten von rund 73000 Euro zu beschaffen. Der Stadtrat hat Bürgermeister Andreas Geron ermächtigt, die erforderlichen Förderanträge zu stellen und die notwendigen interkommunalen Vereinbarungen zu treffen. Zudem wurde der Stadtchef ermächtigt, das Vergabeverfahren zur Beschaffung von bis zu vier mobilen Fahrzeugsperren einzuleiten, „sobald die Beschaffung unter Berücksichtigung der Fördervoraussetzungen erfolgen kann“. Insgesamt stehen beim Land für die Maßnahme der AW-Kommunen 140000 Euro bereit. GS
