Teilweise neue Regelungen
Stadt Sinzig informiert über Gratulationen zu Alters- und Ehejubiläen
Sinzig. Die Stadt Sinzig informiert über eine Änderung bei den Gratulationen zu Altersjubiläen: Ab dem 1. Juli 2026 erfolgen Gratulationen zum 90. Geburtstag, zum 95. Geburtstag und danach jährlich. Damit ändert sich die bisherige Regelung, nach der ab dem 90. Geburtstag jährlich gratuliert wurde. Gratulationen zu Ehejubiläen erfolgen weiterhin zum 50., 60., 65. und 70. Hochzeitstag.
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