BUND Kreisgruppe Mayen-Koblenz richtet Appell an Landwirte

Mindestabständefreiwillig einhalten

Mindestabstände
freiwillig einhalten

Landwirte werden um freiwillige Einhaltung der Mindestabstände gebeten.Foto: privat

Ochtendung. Der BUND Kreisgruppe Mayen-Koblenz ruft alle Bauern und Landwirte auf, freiwillig zum Wohle aller hier lebenden Wesen die Mindestabstände zu Flüssen, Bächen, Wasserläufen, Sumpfzonen und Quellen einzuhalten. Auch bei Wegen, Feldwegen und Straßen gelten wichtige Mindestabstände zum Wohle unserer Natur und Artenvielfalt.

Fünf Meter

zum Mittelwasserstand

Im Folgenden begründet der BUND MYK diesen Appell ausführlicher: Der Schutz der Gewässer und die Vorsorge vor Hochwasser ist auch für die Landwirtschaft von wichtigem Interesse. Nach den Zielen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie hätten bis zum Jahr 2015 alle Flüsse zu 100 Prozent mindestens in einem „guten ökologischen Zustand“ sein sollen. Nach EU-Kriterien sind davon aber nur 6,6 Prozent in einem guten Zustand und nur 0,1 Prozent in einem sehr guten Zustand. In den übrigen 93,3 Prozent der Oberflächengewässer gibt es Probleme.

Auch den Gewässerrandstreifen wird heute immer mehr Bedeutung zugemessen und Beachtung geschenkt. Im Bundes Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 38 Gewässerrandstreifen wird festgestellt, dass Gewässerrandstreifen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer dienen, sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen. Dazu sollen wichtige Mindestabstände von fünf Metern zum Mittelwasserstand und falls vorhanden zur Böschungsoberkante von allen Bächen und Wasserläufen eingehalten werden.

Bäche als Lebensadern

in großen Agrarflächen

Als einziges Bundesland hat Rheinland-Pfalz im Landeswassergesetz (LWG) § 33 Gewässerrandstreifen den Mindestabstand nicht grundsätzlich festlegt. Deshalb ist es theoretisch möglich, in Rheinland-Pfalz die Äcker bis an die Bachkante zu bearbeiten. Davon rät der BUND MYK den Landwirten aber dringend ab und erklärt, Bäche seien wie Lebensadern und Verbindungskorridore in großen Agrarflächen, durch die sich Arten verbreiten und genetisch miteinander austauschen könnten. Bienen, Schmetterlinge, bodenbrütende Vögel wie zum Beispiel die Feldlerche und Mornellregenpfeifer, sowie Amphibien könnten an Bachrändern nur überleben, wenn Mindestabstände eingehalten und nicht direkt bis an Wasserläufe gespritzt, gedüngt und Bodenbearbeitung vorgenommen werde.

Der BUND MYK benennt das Artensterben, zusammen mit dem Klimawandel, als die größte von Menschen verursachte Katastrophe in der Geschichte und ist sich sicher, dass der Mensch nur in einer gesunden Natur auch gesund leben kann. Er sagt: „Wir tragen die Verantwortung dafür und haben es in der Hand, in welchem Zustand wir unseren Planeten für uns, unsere Kinder und alle kommenden Generationen hinterlassen.“

Weitere Informationen zu diesem und anderen Themen hat die Kreisgruppe des BUND Mayen-Koblenz auf ihrer Internetseite bereit gestellt: https://myk.bund-rlp.de/themen-projekte/lebendige-gewaesser/.

Zusätzliche Fakten sind hier zu finden: Wasserhaushaltsgesetz Bundesministerium § 38 Gewässerrandstreifen, Landeswassergesetz RLP § 33 Gewässerrandstreifen, Merkblatt Gewässerrandstreifen RLP, Gewässer-Unterhaltungslast Städte und Gemeinden Landesrecht RLP.Pressemittei-

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