Allgemeine Berichte | 03.08.2018

Unfallkasse Rheinland-Pfalz gibt Rat

Mit dem Fahrrad zur Schule

Vor der Fahrradprüfung sollten Kinder nicht unbegleitet mit dem Rad im öffentlichen Verkehrsbereich unterwegs sein.Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn

Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist und bleibt ein Risiko – besonders für Kinder. Verständlich, dass viele Eltern ihr Kind beschützen möchten und es deshalb mit dem Auto zur Schule bringen.

Was gut gemeint ist, gefährdet jedoch die eigenen und auch fremde Kinder, denn durch das „Eltern-Taxi“ entsteht vielerorts zu den Bring- und Abholzeiten ein erhebliches Verkehrschaos. Das in der Öffentlichkeit oftmals angeprangerte Verhalten hat bei vielen Menschen zum Umdenken geführt.

Verstärkt sieht man Kinder wieder zu Fuß zur Schule gehen. Ältere nutzen das Fahrrad, um mobiler zu sein. Doch ab wann können Kinder allein mit dem Fahrrad zur Schule fahren? Diese Frage stellen sich viele Eltern.

Unfallkasse Rheinland-Pfalz rät zu folgenden Dingen

„Bevor Kinder ein Fahrrad im öffentlichen Verkehrsbereich nutzen, müssen sie erst einmal sicher zu Fuß sein und allgemeine Verkehrsregeln verinnerlicht haben. Deshalb sollte Verkehrssicherheitstraining möglichst früh für sie zum Alltag gehören“, erklärt Jördis Gluch, Präventionsmitarbeiterin bei der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.

Beim Fahrradfahren sind Gleichgewichtssinn und Koordination unerlässlich. Mit einem Laufrad lernen Kinder diese Fähigkeiten spielerisch. Das macht sich später beim Umsteigen auf ein Fahrrad positiv bemerkbar: Sie können besser die Balance halten.

Vor der Fahrradprüfung – meistens in der vierten Klasse – sollten Kinder nicht unbegleitet mit dem Fahrrad unterwegs sein. Beim Fahren im öffentlichen Bereich müssen Eltern beachten, dass Kinder bis zum achten Geburtstag auf dem Gehweg radeln müssen, bis zum Ende des zehnten Lebensjahrs dürfen sie ihn mit dem Fahrrad nutzen.

Änderung der Straßenverkehrsordnung

Mit Änderung der Straßenverkehrsordnung Ende 2016 ist es einer Begleitperson ab 16 Jahren jetzt erlaubt, das Kind auf dem Bürgersteig radelnd zu begleiten, um es besser beaufsichtigen zu können. Dabei ist besondere Rücksicht gegenüber Menschen zu nehmen, die zu Fuß auf dem Gehweg unterwegs sind.

Und ganz wichtig: Erwachsene sollten auch beim Fahrradfahren für die Jüngsten Vorbild sein. Das gilt natürlich auch für das Tragen eines Helms.

Informationen zum Verkehrssicherheitstraining finden Sie unter www.ukrlp.de, Webcode: b251.

Pressemitteilung der

Unfallkasse Rheinland-Pfalz

Vor der Fahrradprüfung sollten Kinder nicht unbegleitet mit dem Rad im öffentlichen Verkehrsbereich unterwegs sein.Foto: Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., Bonn

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