Allgemeine Berichte | 05.12.2024, 13:19 Uhr

Nach Chorprotest in Koblenz: GEMA äußert sich zu Kritik an hohen Kosten

Protest gegen die hohen GEMA-Gebühren auf dem Görresplatz in Koblenz am 3. Dezember.  Foto: CF
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Koblenz. Die Kritik an den hohen GEMA-Gebühren, die in diesem Jahr für die Durchführung des „Klingenden Adventskalenders“ auf dem Koblenzer Weihnachtsmarkt auf rund 15.000 Euro beziffert wurden, ist groß. Besonders kritisiert wurde, dass die GEMA anders als in der Vergangenheit nun den pauschalen „Weihnachtsmarkttarif“ (U-ST) zugrunde legt. Dies hatte zum Aus der Veranstaltungsreihe und einem stillen Protest zahlreicher Chorsängerinnen und Chorsänger geführt. Auf Anfrage von BLICK aktuell hat sich die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nun zu den Vorwürfen geäußert:

„Uns ist wichtig zu betonen, dass es keine Gebührenerhöhung für Weihnachtsmärkte gab, wie teilweise irrtümlich berichtet wird. Der Tarif für Stadtfeste (U-ST), um den es hier geht und der u. a. auch die Lizenzierung der öffentlichen Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten betrifft, wurde zuletzt im Jahr 2018 mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) verhandelt. Die GEMA stellt selbst keine Tarife auf, sondern verhandelt diese immer mit Branchenverbänden. Der Tarif ist also nicht neu, er wurde in den vergangenen Jahren auch nicht erhöht – abgesehen von leichten inflationsbedingten Anpassungen im einstelligen Prozentbereich. Vielmehr ist er seit Jahren gängige Praxis und als angemessen anerkannt. Auch die Bemessungsgrundlage des Tarifs hat sich nicht verändert. Seitdem der BGH im Jahr 2011 entschieden hat, gilt: Die GEMA muss für die Musiknutzung auf Stadtfesten, und somit auch auf Weihnachtsmärkten, die gesamte Veranstaltungsfläche heranziehen (Wand zu Wand) und nicht nur die beschallte Fläche vor einer Bühne.

Mögliche Gründe für gestiegene Lizenzkosten sind, dass sich die Veranstaltungsfläche oder die Dauer der Veranstaltung verändert hat. Wenn Märkte auf größeren Flächen stattfinden oder länger dauern, steigen auch die Lizenzkosten, die sich nach Tag und Fläche berechnen.

Wir stehen regelmäßig im Austausch mit den Verbänden, im Fokus der Gespräche steht dabei stets, dass der Tarif angemessen sein muss und die Urheberinnen und Urheber für die Nutzung ihrer Werke fair vergütet werden. Darüber hinaus stehen wir im direkten Austausch mit den Veranstaltern und bieten aktiv Beratungsgespräche an, um Zweifelsfälle zu klären und konnten so schon viele Veranstalterinnen und Veranstalter beraten.

Bereits im August hat die GEMA mit einem Schreiben an ihre Kundinnen und Kunden sowie Veranstalter, einer Pressemitteilung und einer Informationsseite umfangreich und rechtzeitig zu den Tarifen informiert. Wir bieten neben Webinaren auch individuelle telefonische Beratungen an, um den korrekten Tarif und die besten Konditionen für den konkreten Fall zu ermitteln. Veranstalterinnen und Veranstalter können mit ihrer Entscheidung über die Dauer, die Flächengröße und die Anwendung der jeweiligen Tarife durchaus beeinflussen, wie hoch eine Lizenz für einen Weihnachtsmarkt ausfällt.“

BA

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