Allgemeine Berichte | 03.09.2025, 14:55 Uhr

Neue Markierungen erhöhen die Sicherheit in Neuendorfer Einbahnstraßen

Einfahrtschleuse für Radverkehr in die Handwerkerstraße. Das erste Fahrzeug links im Foto steht aktuell im neu beschilderten Halteverbot. Auf die neuen Regelungen ist zu achten. Fotos: Stadt Koblenz/ Ralph Emmerich
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Koblenz. In Koblenz-Neuendorf sind die Einbahnstraßen Handwerkerstraße und die parallel verlaufende Hochstraße bereits seit einiger Zeit für den Radverkehr auch in Gegenrichtung freigegeben. Diese Maßnahme verkürzt Wege für Radfahrende und reduziert die widerrechtliche Nutzung von Gehwegen.

Nicht immer ist jedoch für alle Verkehrsteilnehmenden sofort erkennbar, dass in diesen Straßen mit Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung zu rechnen ist. Besonders an Kreuzungen kommt es zu Behinderungen oder Gefährdungen, wenn Radfahrende „geschnitten“ werden.

Auf Anregung von Bürgerinnen und Bürgern aus Wallersheim und Neuendorf hat die Stadtverwaltung Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit umgesetzt. An vier Kreuzungen wurden in der vergangenen Woche zusätzliche Markierungen und Beschilderungen ergänzt:

An der Kreuzung Handwerkerstraße/Herberichstraße/Brenderweg wurde in der Handwerkerstraße eine rot eingefärbte „Rad-Einfahrtschleuse“ markiert. Zusätzlich sorgt ein Halteverbot dafür, dass der Kreuzungsbereich frei bleibt.

An der Einmündung Handwerkerstraße/Pastor-Lang-Straße ist die Sicht aufgrund der engen Bebauung eingeschränkt. Dort wurden „Haifischzähne“ aufgebracht, die die bestehende Rechts-vor-Links-Regelung betonen. Sie erleichtern es Fahrzeugen, sich am rechten Fahrbahnrand aufzustellen, sodass die Kurve beim Abbiegen weniger „geschnitten“ wird und der Gegenverkehr sicher passieren kann.

Auch an der Kreuzung Herberichstraße/Hochstraße wurden „Haifischzähne“ zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung aufgebracht. Zusätzlich wurden Halteverbote eingerichtet, um den Kreuzungsbereich frei zu halten und den Gegenverkehr sicher passieren zu lassen.

An der Einmündung Jakobstraße/Hochstraße ergänzt ein Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ mit gegenläufigen Pfeilen für den Radverkehr die bisherige Beschilderung und wurde deutlich im Sichtfeld der einfahrenden Fahrzeuge angebracht. BA

Sog. Haifischzähne deuten die Rechts- vor-Links Regelung an und motivieren bei der Rechtsaufstellung auf der Fahrbahn. Gegenverkehr kann ungehindert passieren.

Sog. Haifischzähne deuten die Rechts- vor-Links Regelung an und motivieren bei der Rechtsaufstellung auf der Fahrbahn. Gegenverkehr kann ungehindert passieren.

Haifischzähne und ein Halteverbot in der Hochstraße sollen für mehr Übersichtlichkeit führen und den Verkehrsraum besser strukturieren.

Haifischzähne und ein Halteverbot in der Hochstraße sollen für mehr Übersichtlichkeit führen und den Verkehrsraum besser strukturieren.

Einmündung Jakobstraße in Hochstraße: gut sichtbar ist das Verkehrszeichen Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen.

Einmündung Jakobstraße in Hochstraße: gut sichtbar ist das Verkehrszeichen Einbahnstraße mit Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen.

Einfahrtschleuse für Radverkehr in die Handwerkerstraße. Das erste Fahrzeug links im Foto steht aktuell im neu beschilderten Halteverbot. Auf die neuen Regelungen ist zu achten. Fotos: Stadt Koblenz/ Ralph Emmerich

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