Allgemeine Berichte | 16.05.2025

MYK fördert Dach- und Fassadenbegrünung:

Neuer Förderzeitraum startet

Bis zu 3.000 Euro Zuschuss möglich

Kreis MYK. Seit 2022 fördert der Landkreis Mayen-Koblenz die Dach- und Fassadenbegrünung. Alleine im vergangenen Jahr konnte durch die Förderung eine Fläche von mehr als 800 Quadratmetern begrünt werden. Auch dieses Jahr können – ab sofort – wieder Förderanträge hierfür eingereicht werden. Die Förderung erfolgt in Form eines Festzuschusses wobei die maximale Förderhöhe 40 Prozent der als förderfähigen Kosten beträgt, jedoch maximal 2.000 Euro pro Grundstück bei Dach- und Fassadenbegrünung. Bei einer gleichzeitigen Nutzung von Dächern für Photovoltaik und Dachbegrünung erhöht sich die maximale Förderung auf 3.000 Euro.

Wieso wird gefördert?

Begrünte Dächer und Fassaden helfen, die negativen Folgen des Klimawandels zu reduzieren. Sie kühlen Gebäude bei Hitze und halten insbesondere bei starken Regenfällen Niederschlagswasser zurück. Diese Begrünungen binden darüber hinaus Staub und Luftschadstoffe und verbessern das Mikroklima. Im Winter stellt die Begrünung eine zusätzliche Dämmung dar. Auch wird Lebensraum für Insekten und andere Lebewesen geschaffen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird ausschließlich eine freiwillige Begrünung. Diese darf nicht in Bebauungsplänen festgesetzt sein. Gefördert wird bei Wohn- und Nebengebäuden wie Garagen oder Carports, wie auch gewerblich genutzten Gebäuden und zwar im Gebäudebestand und bei Neubauten. Sollte aus statischen Gründen nur ein Leichtbegrünungssystem möglich sein, wird dieses mit maximal 20 Prozent der als förderfähig anerkannten Kosten gefördert.

Welche Neuerungen gibt es?

Grundsätzlich können alle Eigentümer aus Gemeinden und Städten in Mayen-Koblenz einen Förderantrag stellen. Die Priorisierung nach Kommunen mit besonderer Hitzebelastung entfällt und auch Antragsteller aus Gemeinden mit niedrigerer Wärmebelastung erhalten grundsätzlich ohne zeitliche Verzögerung den Bewilligungsbescheid. Darüber hinaus werden in diesem Jahr erstmalig auch Gebäudebegrünungen bei gewerblich genutzten Gebäuden gefördert. Des Weiteren ist es möglich, für das gleiche Grundstück über die Jahre mehrere Förderanträge zu stellen, wobei pro Jahr nur ein Förderantrag möglich ist.

Mehr Informationen zum Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“ sowie den Förderantrag finden Interessierte unter www.kvmyk.de/gebaeudegruen. Gerne helfen auch Achim Trautmann, Telefon 0261/108-420, E-Mail achim.trautmann@kvmyk.de und Lina Jaeger, Telefon 0261/108-417, E-Mail lina.jaeger@kvmyk.de weiter.

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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