Allgemeine Berichte | 18.10.2023

Pressemitteilung des Innenministeriums verwundert RKK

Nicht-Einbindung des Dachverbandes für RKK-Präsident Mayer ein Affront

Symbolbild  Foto: Archiv DU

Region. Dass eine Pressemitteilung nicht nur informieren, sondern auch provozieren kann, beweist aktuell das Innenministerium von Rheinland-Pfalz. In einer Mitteilung vom 13. Oktober 2023 heißt es: „Das Innenministerium und die drei karnevalistischen Landesverbände des Bundes Deutscher Karneval (BDK) bieten speziell für die Fastnachts- und Karnevalsvereine ein Angebot, um die Handlungssicherheit bei Umzügen zu stärken. Hintergrund ist der am 6. April 2021 in Kraft getretene Paragraf im Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (§26 POG)“.

Dem aufmerksamen Beobachter ist bekannt, dass die Rheinischen KarnevalsKorporationen e.V. (RKK) in der Vergangenheit die Kritik seiner Mitgliedsvereine gebündelt und in Mainz vorgetragen haben. Dies stieß dort offensichtlich nicht auf Begeisterung. Dass der Dachverband weder bei der Planung noch bei der Durchführung der jetzt in der Pressemitteilung angekündigten Informationsveranstaltungen des Ministeriums beteiligt wurde, verwundert sehr. Für RKK-Präsident Hans Mayer ist dies völlig unverständlich und ein regelrechter Affront.

„Offenbar hat man die deutlichen Worte als eine Art Majestäts-Beleidigung empfunden. Anders kann ich mir diese Pressemitteilung nicht erklären“, so der Präsident der RKK-Deutschland, der sehr enttäuscht ist.

Es sei natürlich eine Privatangelegenheit, wenn der Innenminister seine Duz-Freundschaften zu Präsidenten anderer Verbände pflege und diese selbst bei öffentlichen Terminen auch ausübe. Diesen anderen Verband, der sich bei dem wichtigen Thema „sehr zurückhaltend“ verhalten habe, nun jedoch bewusst zu bevorzugen, zeige eines sehr deutlich: Der Innenminister möchte die RKK und deren Präsidenten bewusst abstrafen, vermutet Hans Mayer.

Die Rheinischen Karnevals-Korporationen hätten sich auch nach Beendigung der letzten Session, in welcher zahlreiche Straßenumzüge aufgrund der gesetzlichen Neuregelung ausgefallen sind, eingehend mit dem Thema beschäftigt. Bereits seit langer Zeit terminiert seien zwei RKK-Veranstaltungen am 19. und 23. Oktober 2023, bei welchen ein fachkundiger Ansprechpartner referiere. „Natürlich freuen wir uns, wenn auch das Innenministerium ergänzende Informationsveranstaltungen durchführt. Man darf aber nicht parteiisch sein und muss dann auch alle betroffenen Dachverbände des Karnevals mit ins Boot nehmen. Aber die Unparteilichkeit muss aufgrund der Pressemitteilung hinterfragt werden“, so der verärgerte RKK-Präsident.

Pressemitteilung Rheinische

Karnevals-Korporationen e.V.

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