Allgemeine Berichte | 05.01.2022

Mayen-Koblenz: Gesundheitsamt passt Vorgehensweise an

Omikron: Keine Quarantänen für ganze Schulklassen

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Kreis Mayen-Koblenz. Am Dienstag wurde teilweise in den Medien gemeldet, dass das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz die Quarantäneregeln verschärft und bei Omikron-Fällen für alle Schüler derselben Klasse eine Quarantäne anordnet. Dazu erklärt Gabriele Vogt, Leiterin des Gesundheitsamtes: „Dies ist jetzt nicht mehr korrekt, weil wir zwischenzeitlich aufgrund neuer Erkenntnisse zur Omikron-Variante die Vorgehensweise angepasst haben. Seit Ende Dezember waren vereinzelt Quarantänen für gesamte Klassen ausgesprochen worden, da zu diesem Zeitpunkt zu wenige Information zu Omikron vorlagen. Es musste von einer deutlich höheren Ansteckungsgefahr ausgegangen werden, mehrere Fälle an einer Schule lagen vor und aufgrund der Ferien konnten mögliche Kontakte, beispielsweise von Sitznachbarn, nicht mehr eindeutig nachvollzogen werden.“ Ziel sei es gewesen, die Ausbreitung der neuen Variante zu verlangsamen. Entsprechend habe man gemäß der aktuellen Absonderungsverordnung sogenannte Einzelfallentscheidungen getroffen. Ein entsprechendes Vorgehen gab es auch schon bei Ausbruchsgeschehen mit anderen Varianten in Schulen. „Es handelt sich dabei also nicht um eine neue Vorgehensweise des Gesundheitsamtes“, stellt Vogt fest.

Aktuell werden im Landkreis Mayen-Koblenz und für die Stadt Koblenz die gültigen Regelungen der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz angewendet. Dies bedeutet für einen positiven Omikron-Fall in einer Schulklasse, dass nicht automatisch Quarantänen für die gesamte Klasse pauschal ausgesprochen werden.

Tritt eine Infektion mit der aktuell noch vorherrschenden Delta-Variante des Coronavirus in Schulen auf, besteht für die Schüler innerhalb der Klasse, Lern- oder Betreuungsgruppe, in der die Infektion aufgetreten ist, sowie deren Lehrkräfte nur bei einer eigenen Infektion eine Absonderungspflicht. Alle anderen Schüler der Klassen- oder Lerngruppe müssen sich im Regelfall nicht absondern. Sie müssen sich stattdessen für den Zeitraum von fünf aufeinanderfolgenden Schultagen täglich mittels Selbsttest testen sowie eine Maske am Platz tragen. Die Testpflicht gilt dabei nicht für geimpfte und genesene Personen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, freiwillig an einer anlassbezogenen 5-Tages-Testung teilzunehmen. Bei minderjährigen Schülern muss dazu eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten vorliegen.

Bei einer Infektion mit der Omikron-Variante des Coronavirus in Schulen, besteht für die infizierte Person sowie die Personen, die sich für einen nicht unerheblichen Zeitraum in einem Radius von 1,5 Metern von der positiv getesteten Person aufgehalten haben, eine Absonderungspflicht. Die Absonderung der Kontaktpersonen kann ab dem fünften Tag der Absonderung mittels eines frühestens an diesem Tag vorgenommenen PCR-Tests mit negativem Ergebnis beendet werden. Die Masken- und Testpflicht für die übrigen Schüler der Klasse gilt entsprechend.

Pressemitteilung Kreis

Mayen-Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1

  • Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
  • Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Dauerauftrag
Dauerauftrag 2025
Holz Loth-Entsorgung
Kirmes Polch 2026
Rund ums Haus Daueranzeige
Blumen Meyer Neueröffnung
Brunchanzeige
Praxis an neuem Standort
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Kirmes Polch
Empfohlene Artikel
9

Region. Bis zum 15. Mai können Landwirtinnen und Landwirte Anträge auf „Agrarförderung 2026“ stellen. Bezuschusst werden Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus. Die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.

Weiterlesen

Weitere Artikel
5

Jiddische Musik und Märchen

Klezmer märchenhaft

Koblenz. Klezmer märchenhaft - Jiddische Musik und Märchen am Samstag, 2. Mai 2026, 18 Uhr in der Christuskirche Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring / Hohenzollernstraße.

Weiterlesen

6

Tag der Diakonin plus am 6. Mai in Koblenz

„Gott diskriminiert nicht“

Koblenz. Die Einführung des Diakonats der Frau ist seit Jahren ein wichtiges Anliegen des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), der Katholischen Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), des Netzwerks Diakonat der Frau sowie vieler Katholikinnen weltweit und hier vor Ort.

Weiterlesen

Dauerauftrag 2026
Imageanzeige
Dauerauftrag Imageanzeige
Mülltonnen -Reinigung, bis auf Widerruf
Kirmes Polch 2026
Kirmes Polch 2026
Kirmes in Polch
neue Heizung?
Genusstage 17./18.04.
Dachdecker (m/w/d)
Handwerkerhaus
Anzeige Uhren Vintage
Kirmes in Löhndorf
Kirmes in Löhndorf
Anzeige Reinigungskraft
Maibaumstellen in Heimersheim