Allgemeine Berichte | 28.01.2026

Nach Recherchen des SWR kassierten die Beamten dabei doppelt ab!

Rheinland-Pfalz: Gewährte die Landesregierung Spitzenbeamten 12 Jahre Sonderurlaub?

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Rheinland-Pfalz/Mainz Nach Recherchen des SWR hat die rheinland-pfälzische Landesregierung über Jahre hinweg Spitzenbeamten Sonderurlaub gewährt, damit diese gut bezahlte Managerposten annehmen konnten. In einem Fall habe der Sonderurlaub fast 12 Jahre. In einem besonders auffälligen Fall soll dieser Sonderurlaub laut SWR fast zwölf Jahre gedauert haben. Der Landesrechnungshof hatte diese Praxis bereits 2022 aufgedeckt und als rechtswidrig eingestuft.

Wie der SWR weiter berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Mainz inzwischen Vorermittlungen aufgenommen. Hintergrund ist ein Gutachten, das von den Freien Wählern in Auftrag gegeben wurde. Demnach könnte das Vorgehen der Landesregierung den Straftatbestand der Untreue erfüllen, da dem Land finanzielle Nachteile entstanden sein könnten. Nach Darstellung des SWR geht es dabei vor allem um Pensionsansprüche, die das Land zahlen muss, obwohl die Betroffenen in dieser Zeit nicht als Beamte tätig waren.

Die Staatsanwaltschaft teilte mit, dass nun geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht für strafbares Verhalten vorliege. Ob daraus ein förmliches Ermittlungsverfahren entsteht, sei noch offen. Die Staatskanzlei weist die Vorwürfe zurück und stützt sich dabei auf ein eigenes Rechtsgutachten, das die Sonderurlaube als rechtmäßig bewertet.

Laut SWR stammt das kritische Gutachten von dem Strafrechtler Till Zimmermann. Er sieht Anhaltspunkte dafür, dass durch die Sonderurlaube Staatsvermögen geschädigt worden sein könnte. Demgegenüber kommt ein von der Landesregierung beauftragtes Gutachten eines früheren Bundesverfassungsrichters zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen mit dem Beamtenrecht vereinbar sei.

Sowohl der Landesrechnungshof als auch der Bund der Steuerzahler kritisieren die die Sonderurlaube scharf - und das Jahren. Besonders problematisch sei, dass hochrangige Beamte gleichzeitig von hohen Managergehältern und einer späteren Beamtenpension profitieren konnten – ein Vorgehen, das nach Einschätzung von Experten normalen Beamten verwehrt bleibt. BA

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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Kommentare
13.03.202616:47 Uhr
Mergard

Es ist ein politischer Skandal, dass eine Spitzenbeamtin des Innenministeriums Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Sonderurlaubes die Funktion einer Landesgeschäftsführerin der SPD übernimmt, um deren Wahlkampf zu managen. Dies verstößt eindeutig gg. das Neutralitätsgebot und das für Parteien in der Verfassung festgelegte Staastsfernegebot (vgl. BVerfGE 148, 267 Rn. 37) sowie das Beamtenrecht. Beamte sind zur unparteiischen Amtsführung verpflichtet und haben sich bei parteipolitischer Betätigung zu mäßigen und zurückzuhalten. Was Frau Sonja Bräuer als Landesgeschäftsführerin und damit oberste Wahlkampfmanagerin der SPD macht, ist genau das Gegenteil. Ganz abgesehen von den während des Sonderurlaubs weiter steigenden Pensionsansprüchen, die von uns, den Steuerzahlern, zu tragen sind. Ob hier eine Pflichtverletzung bei der Verwaltung unserer Steuergelder vorliegt, sollte gerichtlich geprüft werden. Im Strafgesetzbuch gibt es dafür eine Hausnummer: § 266 StGB/Untreue!

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