Ortsgemeinde Kettig erinnert an Verkehrssicherungspflicht
Rückschnitte von Bäumen und Sträuchern
Kettig. Die Ortsgemeinde Kettig weist ausgegebenen Anlass alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer darauf hin, dass die regelmäßige Pflege und der Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken entlang öffentlicher Straßen, Gehwege und Plätze eine wichtige Pflicht zur Verkehrssicherheit darstellt.
Überhängende Äste oder in den Gehweg hineinragende Sträucher können die Sichtverhältnisse beeinträchtigen, Fußgänger und Radfahrer gefährden oder Fahrzeuge behindern. Besonders betroffen sind Schulwege, Kreuzungsbereiche sowie Straßenlaternen und Verkehrsschilder, die durch zugewachsenen Bewuchs verdeckt sein können.
Die Ortsgemeinde Kettig bittet deshalb alle Anlieger, ihre Grünflächen regelmäßig zu kontrollieren und den notwendigen Rückschnitt zeitnah durchzuführen. Dabei sind folgende Richtwerte zu beachten:
• Hecken und Sträucher sind entlang der Grundstücksgrenze zu schneiden. Über Gehwegen ist eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m freizuhalten. Über Straßen/Fahrbahnen muss eine lichte Höhe von mindestens 4,50 m gewährleistet sein.
• Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung dürfen nicht durch Äste oder Laub verdeckt sein.
• Hecken und Sträucher dürfen nicht auf öffentliche Verkehrsflächen hinauswachsen.
Bitte beachten Sie: Wird dieser Pflicht nicht nachgekommen, kann die Gemeinde im Rahmen der Gefahrenabwehr Maßnahmen veranlassen und die entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
Der Rückschnitt ist außerhalb der Vogelschutzzeit (§ 39 BNatSchG) grundsätzlich erlaubt. Vom 1. Oktober bis 28. Februar sind stärkere Rückschnitte möglich. Leichte Pflegemaßnahmen, wie das Zurückschneiden überhängender Zweige, sind jedoch ganzjährig zulässig, sofern keine brütenden Vögel gestört werden.
Die Ortsgemeinde Kettig dankt allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Mithilfe zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und der gepflegten Erscheinung unseres Ortsbildes.
Pressemitteilung der
Ortsgemeinde Kettig