Allgemeine Berichte | 09.01.2026, 10:45 Uhr

Schulstart 2027/2028 und Kann-Kinder für das Schuljahr 2026/2027: Anmeldungen im Februar 2026

VG Weißenthurm. Im Februar 2026 steht die Anmeldung für alle Kinder an, die im Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig werden.

Diese Anmeldung erfolgt in den Grundschulen, die für den jeweiligen Schulbezirk zuständig sind.

Eltern oder Erziehungsberechtigte sollten beachten, dass die Anmeldung in Begleitung des Kindes erfolgen muss. Erforderliche Dokumente sind die Abstammungsurkunde des Kindes, das Familienstammbuch, eine ausgefüllte Bescheinigung der Kindertagesstätte sowie ein Masernschutznachweis (Impfausweis).

Die Anmeldepflicht betrifft alle Kinder, die zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. August 2021 geboren sind, einschließlich jener, die von einer Behinderung oder Beeinträchtigung betroffen sind, sofern sie schulpflichtig sind. Auch Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen angemeldet werden. Für Kinder, die bereits vorzeitig im Schuljahr 2026/2027 eingeschult wurden, entfällt diese Anforderung.

Bei offensichtlichen oder vermuteten Behinderungen des Kindes ist die Schulleitung entsprechend zu informieren. Verstöße gegen die Anmeldepflicht können gemäß den Vorschriften des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Auch für Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, besteht die Möglichkeit einer Anmeldung für das Schuljahr 2026/2027. Diese sogenannten Kann-Kinder, die nach dem 31.08.2026 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn ihre Entwicklung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht erwarten lässt. Die Entscheidung trifft die Schulleitung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Gesundheitsamt, wobei die Kindertagesstätte zur Entscheidungsfindung hinzugezogen werden kann, sofern die Eltern zustimmen.

Es ist wichtig, dass das anzumeldende Kind persönlich bei der Anmeldung vorgestellt wird. Neben der Abstammungsurkunde, dem Familienstammbuch und dem Masernschutznachweis ist auch die Bescheinigung des Kindergartens vorzulegen, die auf Anfrage im jeweiligen Kindergarten erhältlich ist.

Weitere Informationen erhalten Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der zuständigen Schulleitung. Es sollte beachtet werden, dass einige Grundschulen bereits spezifische Termine für die Anmeldung festgelegt haben, die eingehalten werden müssen.

In den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Weißenthurm finden die Anmeldungen wie folgt statt:

- In der Grundschule Bassenheim hängt ab Januar 2026 in der Kita „St. Martin“ eine Liste zur Terminvergabe aus. Bei Nichtbesuch dieser Kita ist eine telefonische Anmeldung in der Schule erforderlich.

- Die „Pater-Wald-Grundschule“ Kaltenengers führt die Anmeldung an festgelegten Terminen im Februar 2026 durch.

- Die Grundschule Kettig bietet Termine zur Anmeldung an mehreren Tagen im Februar 2026, jeweils nachmittags, an.

- Die „Kirschblütenschule“ Mülheim und die Grundschule „Christophorus“ Kärlich haben die Termine den Erziehungsberechtigten bereits schriftlich mitgeteilt.

- Die Grundschule „St. Peter und Paul“ Urmitz/Bhf., die Grundschule „Lindenbaum“ St. Sebastian und die Grundschule „St. Georg“ Urmitz/Rh. haben ebenfalls feste Anmeldetermine, wobei teilweise eine vorherige Terminabsprache erforderlich ist.

- Die Grundschule Weißenthurm organisiert die Anmeldung am 10. Februar 2026 mit einer erforderlichen telefonischen Terminabsprache. BA

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