Clemensstraße und der Straße „Reihe Bäume“ in der Stadt Mülheim-Kärlich
Schutzstreifen für Radfahrer
Mülheim-Kärlich. Nach wie vor Erreichen die Verbandsgemeindeverwaltung Weißenthurm als zuständige Straßenverkehrsbehörde Anfragen betreffend die Schutzstreifen für Radfahrer zwischen dem Stadtteil Kärlich und der Einmündung der Poststraße.
Viele Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer setzen sich mit dieser besonderen Form der Verkehrsregelung auseinander. In diesem Zusammenhang möchten wir allen Interessierten erneut einige rechtliche Informationen geben.
Wie war es früher?
Zwischen der Einmündung der Kurfürstenstraße in die Clemensstraße und der Brücke über die Ortsentlastungsstraße bestand bis Sommer 2020 ein gegenläufiger benutzungspflichtiger innerörtlicher Geh- und Radweg. Alle Radfahrer (auch Nutzer von Sport- und Rennrädern) waren aufgrund der Beschilderung verpflichtet, diesen Geh- und Radweg, unabhängig von ihrer Fahrtrichtung, zu nutzen.
Warum war eine Änderung erforderlich?
Innerorts ist ein gegenläufiger Radverkehr grundsätzlich unzulässig. Wer an einer Ausfahrt oder an einer Einmündung wartet, muss nicht grundsätzlich mit von rechts kommenden Radfahrern rechnen. Von besonderer Problematik ist die Führung der Radfahrer durch einen Kreisverkehrsplatz auf einem Geh- und Radweg. Die Gefahr einer Kollision mit einem in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeug ist dabei deutlich geringer, wenn der Radverkehr auf der Fahrbahn durch den Kreisel geführt wird.
Was blieb gleich? Was änderte sich?
Radfahrer in Richtung Stadtteil Kärlich können zwischen der Brücke über die Ortsentlastungsstraße und dem Kreisverkehrsplatz den Gehweg nutzen. Aufgrund einer Beschilderung ist dieser hierzu freigegeben. Alternativ können Radfahrer aber auch die Fahrbahn der Straße Reihe Bäume nutzen. Vor dem Kreisverkehrsplatz erfolgt eine Ausleitung der Radfahrer auf die Fahrbahn mittels eines Schutzstreifens. Der anschließende Kreisverkehr wird also auf der Fahrbahn mit allen Rechten und Pflichten befahren. Im Anschluss an den Kreisel besteht für Radfahrer erneut die Option, für die Fahrt in Richtung Stadtteil Kärlich den Gehweg zu nutzen.
Noch vor der Einmündung der Kurfürstenstraße endet wie bislang die Möglichkeit der Mitnutzung und die Radfahrer werden neu mit einem Schutzstreifen auf die Fahrbahn geleitet.
Nutzen Radfahrer den frei gegebenen Gehweg, müssen sie mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Für Radfahrer in Richtung Schulzentrum, Freizeitbad Tauris und Stadtteil Urmitz/Bahnhof wurde neu entlang dem rechten Fahrbahnrand ein Schutzstreifen aufgebracht. Den übrigen Verkehrsteilnehmern wird somit der besondere Schutz der Radfahrer angezeigt. Allerdings darf dieser Schutzstreifen, der Bestandteil der Fahrbahn ist, überfahren werden, wenn hierdurch keine Gefährdung eines Radfahrers erfolgt und entgegenkommender Verkehr dieses ausnahmsweise erfordert. Befindet sich jedoch ein Radfahrer auf dem Schutzstreifen vor einem Fahrzeug, darf der Schutzstreifen beim Überholen nicht genutzt werden und zusätzlich ist bei einer Vorbeifahrt an einer Rad fahrenden Person stets ein Sicherheitsabstand von 1,50 m zu wahren.
Zu beachten ist weiterhin, dass weder auf noch links neben einem solchen Schutzstreifen geparkt werden darf. Lediglich zum Ein- bzw. Aussteigen oder Be- bzw. Entladen kann dieses im Einzelfall kurzfristig hingenommen werden. Dieser Schutzstreifen endet in der Clemensstraße vor dem Kreisverkehrsplatz. Auch in dieser Fahrtrichtung wird der Kreisel mit allen Rechten und Pflichten auf der Fahrbahn befahren. Im Anschluss an den Kreisverkehrsplatz wird der Radfahrer erneut von einem Schutzstreifen aufgenommen, der ihn diesmal bis kurz vor die Einmündung der Poststraße begleitet. Im Bereich der folgenden Mittelmarkierungen im Zusammenhang mit den Abbiegespuren und Sperrflächen wird der Schutzstreifen aus rechtlichen Gründen nicht fortgesetzt. Anschließend erreichen die Radfahrer die Abzweige, welche sie entlang dem Bach oder über die Rampe unter anderem hin zum Schulzentrum führen.
War früher alles besser?
In der Vergangenheit galt vielfach das Motto „Lieber ein schlechter Radweg, als kein Radweg“. Aufgrund der Verkehrs- und Unfallentwicklung der zurückliegenden Jahre hat die Verkehrsforschung diesen Trend nicht bestätigen können. Oftmals bergen die vermeintlich sicheren Lösungen Gefahren für die Radfahrer. Verschiedene Studien zeigen deutlich, dass dies insbesondere an Kreisverkehrsplätzen und an Grundstücksausfahrten der Fall ist. Dem Grundsatz folgend, dass Radfahrer grundsätzlich die Fahrbahn benutzen sollen, lautet das aktuelle Motto „Lieber kein Radweg, als ein schlechter Radweg“. Im vorliegenden Sachverhalt ging es jedoch nicht darum, einem aktuellen Trend Rechnung zu tragen, sondern vielmehr die wichtigen rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem bisherigen gegenläufigen Radverkehr innerhalb einer geschlossenen Ortschaft umzusetzen. Um den zusätzlichen Interessen der Radfahrer verstärkt Rechnung zu tragen, wurde dem Radverkehr in Fahrtrichtung Stadtteil Kärlich zum einen die Option offengehalten, weiterhin in großen Teilstücken den Gehweg in Anspruch nehmen zu dürfen und in der Gegenrichtung der Schutzstreifen in zwei Abschnitten aufgebracht.
Gibt es solche Schutzstreifen in der Verbandsgemeinde Weißenthurm nur in der Stadt Mülheim-Kärlich und warum werden nicht weitere Streifen eingerichtet?
Nein, es gibt sie derzeit auch als einseitige Schutzstreifen auf der Hauptstraße und dem Stierweg in der Stadt Weißenthurm und aktuell wird geprüft, sie auch im Verlauf der dortigen Garten- und Brückenstraße einzurichten.
Die Einrichtung von Schutzstreifen von Radfahrern setzt bestimmte Mindest- und Höchstbreiten von Fahrbahnen voraus. Diese Voraussetzungen werden oftmals nicht erfüllt. In verkehrsberuhigten Bereichen und Tempo-30-Zonen sind Schutzstreifen rechtlich nicht zulässig. Werden sie aufgebracht, so entfallen in ihrem Verlauf grundsätzlich alle zulässigen Parkmöglichkeiten. Daher besteht oft ein Konflikt mit den Interessen des ruhenden Verkehrs und ein Anstieg der gefahrenen Geschwindigkeiten ist ebenfalls eine mögliche Folgeerscheinung.
Pressemitteilung der
Verbandsgemeindeverwaltung
Weißenthurm