Allgemeine Berichte | 24.11.2025

Winterdienst in Rheinbach: Räum- und Streupflicht beachten

Sicher durch den Winter

Rheinbach. Mit Beginn der winterlichen Witterung erinnert die Stadtverwaltung Rheinbach an die Räum- und Streupflicht gemäß der Winterdienst- und Straßenreinigungssatzung. Diese regelt klar, welche Aufgaben Eigentümerinnen und Eigentümer sowie städtische Dienste im Rahmen des Winterdienstes übernehmen.

Gehwege entlang der eigenen Grundstücke sind frei von Schnee und Glätte zu halten. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Fahrbahn geschoben werden, da dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt und den Winterdienst behindert. Außerdem ist darauf zu achten, dass eingezäunte Bereiche, Hydranten oder Zugänge zu Mülltonnenfreistellflächen nicht blockiert werden.

Für einen reibungslosen Einsatz der Winterdienstfahrzeuge ist eine durchgängige Restfahrbahnbreite von mindestens drei Metern zwingend freizuhalten. Nur so können Räum- und Streufahrzeuge alle Straßen zuverlässig erreichen.

Bei starkem Schneefall oder Eisregen erfolgt der Winterdienst nach festgelegten Prioritäten. Zuerst werden verkehrswichtige und stark frequentierte Straßen geräumt und gestreut, um die Sicherheit im Straßenverkehr für möglichst viele Verkehrsteilnehmende zu gewährleisten. Weniger befahrene Straßen sowie Nebenstraßen werden erst nachfolgend bedient.

Die Priorisierung stellt sicher, dass zentrale Verkehrswege auch bei extremen Wetterlagen möglichst gut erreichbar bleiben.

Detaillierte Informationen sind auf www.rheinbach.de/aktuelles

verfügbar. Fragen rund um den Winterdienst beantwortet das Fachgebiet Ordnungsangelegenheiten unter Ordnungsamt@stadt-rheinbach.de oder telefonisch unter 02226 917 299.BA

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