Allgemeine Berichte | 15.12.2018, 12:34 Uhr

SGD Nord gibt Tipps zum sicheren Einkauf von Kinderspielzeug

Sichere Geschenke für Kinder unterm Weihnachtsbaum

Nicht jedes Kinderspielzeug ist sicher. Foto: SGD Nord
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Koblenz. Weihnachtszeit ist Schenkenszeit und ein neues Spielzeugauto, eine Puppe oder Eisenbahn lassen Kinderaugen strahlen. Damit sie lange Freude bereiten, hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord einige Tipps zum sicheren Kauf von Kinderspielzeug. Von Spielzeug und seiner Verpackung dürfen keine unmittelbaren Gefahren sowie Gesundheitsbelastungen ausgehen. Deshalb sollten Verbraucher bei der Auswahl auf qualitativ hochwertige sowie nachhaltige Produkte achten, die für das Lebensalter des Kindes geeignet sind.

Die Sicherheit von Spielzeug ist rechtlich geregelt. Dazu hat die EU die Spielzeugrichtlinie und die entsprechenden Normen erlassen sowie die CE-Kennzeichnung geschaffen. Wer Spielzeug herstellt oder importiert, muss das CE-Zeichen aufdrucken und damit garantieren, dass er sich an die geltenden Vorschriften hält. Fehlt das CE-Zeichen, lässt dies auf einen besonders nachlässigen Hersteller oder Importeur schließen.

Der Anbringung eines CE-Kennzeichens geht eine systematische Sicherheitsbewertung voraus, in welcher der Hersteller unter Anwendung der o.g. Normen die mit einem Spielzeug verbundenen potenziellen Gefahren ermittelt. Hierbei werden z.B. die mechanischen, physikalischen, elektrischen sowie Entflammbarkeitsgefahren erkannt, bewertet und soweit wie möglich minimiert.

Eine Gefahr kann auch von zu lauten Spielzeugen ausgehen, weil diese zu einer Schädigung des Gehörs führen können.

Ob verschiedene Spielzeuge wie z.B. die Sirene eines Feuerwehrautos zu laut sind, wird derzeit von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Idar-Oberstein im Einzelhandel überprüft. Hierzu wird die Lautstärke der Spielzeuge gemessen und auf die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte geachtet, wovon inzwischen bei den meisten Proben auszugehen ist.

Anforderungen an das Spielzeug

Folgende Anforderungen bezüglich der Kennzeichnung muss jedes Spielzeug erfüllen:

• Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, leserlich und dauerhaft vorhanden sein. Mit dem CE-Zeichen erklärt der Hersteller, dass das Spielzeug der Europäischen Richtlinie für Spielzeuge entspricht.

• Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft auf dem Spielzeug oder der Verpackung angegeben sein.

• Dem Spielzeug muss eine Gebrauchsanleitung und die erforderlichen Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache beigefügt sein.

Diese Informationen können sich auf der Verpackung, auf einem Beipackzettel oder in einem Hinweis befinden.

• Spielzeug, das für Kinder unter 3 Jahren gefährlich sein kann, muss einen Warnhinweis mit Nennung der spezifischen Gefahr tragen (z.B.: Achtung! Nicht geeignet für Kinder unter 3 Jahren wegen verschluckbarer Kleinteile).

Tipp der SGD Nord: Lieber weniger, dafür qualitativ hochwertiges Spielzeug kaufen – dem Kind und der Umwelt zuliebe.

Bei weiteren Fragen können sich Interessierte an die zuständige Abteilung der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord wenden: SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht Koblenz, Telefon (02 61) 12 00.

Pressemitteilung

SGD Nord

Nicht jedes Kinderspielzeug ist sicher. Foto: SGD Nord

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