Unverständnis bei den Kreishandwerkerschaften Mittelrhein/Ahrweiler/Rhein-Lahn

Spenden für die Flutopfer-Betriebe dürfen nicht fließen

Die Politik ist gefordert

Spenden für die Flutopfer-Betriebe dürfen nicht fließen

Die Ahr bei Rech nach der Flut. Foto: ROB

05.03.2022 - 13:20

Kreis Ahrweiler. Der Wiederaufbau im Ahrtal soll zügig vorangehen, ein Mantra der Landesregierung. Die Realität sieht anders aus. Auch sieben Monate nach der Flutkatastrophe können Gelder zum Aufbau der betroffenen Betriebe nicht ohne steuerliche Konsequenzen ausgezahlt werden. „Dringend benötigte Spenden zum Wiederaufbau der Handwerksbetriebe in einem sieben-stelligen Bereich liegen seit Monaten auf treuhändischen Konten der Handwerksorganisationen brach“, berichtet Gerd Benzmüller, Vorsitzender des Landesverbands der rheinland-pfälzischen Kreishandwerkerschaften. Doch Spenden dürfen nicht an Unternehmen ausgeschüttet werden, so sieht es der Unwetter-Erlass der Landesregierung Rheinland-Pfalz aus dem Juli 2021 vor. Monatelange Bemühungen von den Kreishandwerkerschaften Ahrweiler und Mittelrhein, des Landesverbands der rheinlandpfälzischen Kreishandwerkerschaften sowie dem Unternehmerverband Handwerk Rheinland-Pfalz konnten die Finanzbehörden und die Politik in Rheinland-Pfalz selbst in einer solch beispiellosen Notsituation nicht dazu bewegen, unbürokratische Ausnahmen zu veranlassen. Auch Organisationen aus anderen Bereichen sind an der starren Haltung der Landesregierung gescheitert.

„In Anbetracht der immensen Schäden und der existenziellen Not, in der sich viele Betriebe immer noch befinden, ist dies ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Inhaberinnen und Inhaber, denen von allen Seiten der Politik wieder und wieder jedwede Unterstützung unbürokratisch und schnell zugesagt wurde“, zeigte sich Frank Wershofen, Kreishandwerksmeister des Landkreises Ahrweiler enttäuscht von der Vorgehensweise der Finanzbehörden und der Landesregierung.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es auch anders geht. Zum Beispiel bei der Oder-Hochwasserkatastrophe 2002. Hier wurden die aktuell von allen Seiten geforderten steuerlichen Ausnahmen von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bewilligt. Was unterscheidet nun aber ein betroffenes Unternehmen an der Ahr, der Kyll, der Swist oder der Erft von einem Betrieb an der Oder?

Bleiben (mindestens) zwei Sachen zu hoffen: Dass bei zukünftigen Katastrophen zum einen die Spendenbereitschaft an sich nicht zurückgeht. Und dass zudem ebenso die unverzichtbare Bereitschaft zur Sammlung, Koordinierung und Verteilung der Spenden an wirklich alle, die in Not geraten sind, bei zukünftigen Notereignissen bestehen bleibt. Und zu unserer Gesellschaft gehören auch die Unternehmen mit ihrem wichtigsten Faktor, den Menschen.

„So etwas darf sich nicht wiederholen. Es müssen gesetzliche Änderungen in die Wege geleitet werden“, so Ulf Hoffmann, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein. „Die Abgabenordnung ist das Grundgesetz des Steuerrechts und in dieser könnte zum Beispiel der Gemeinnützigkeitszweck um den Punkt Katastrophenhilfe, mit Abgrenzungsmerkmalen auch für Unternehmen, erweitert werden“, fordert Ulf Hoffmann.

Diese Naturkatastrophe wird nicht die letzte bleiben. In diesem Punkt sind sich alle einig.

Pressemitteilung

Kreishandwerkerschaften

Ahrweiler/Mittelrhein/Rhein-Lahn

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06.03.2022 11:45 Uhr
juergen mueller

Da stampft noch im Juli 2021, dem Monat eines Unwettereignisses, mit dessen Auswirkungen Betroffene noch Monate zu kämpfen haben, eine SPD-geführte Landesregierung ein Gesetz aus dem Boden, dass genau die verlogene u. heuchlerische angeblich soziale Verantwortung aufzeigt, die im Schlusskehr nur eines wirklich dokumentiert - soziale Kälte. Da ruft man einerseits zu Spenden auf, die man dann auch noch für angeblich eigene, humanitäre Hilfe zweckentfremdet. Nicht genug. ZITAT//"Unterstützungsleistungen außerhalb der Verwirklichung gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke, z.B. in den betrieblichen Bereich an von dem Hochwasser besonders betroffenen Unternehmen, Selbständige oder an entsprechende Hilfsfonds der Kommunen sind insoweit nicht begünstigt".
Man ruft heuchlerisch zu spenden auf, die man aber bereits reklementiert hat, das ohne irgendeine Information an die Bevölkerung. Sich aber dann mit aufgesetzter falscher Leidensmiene hinstellen u. unbürokratische, schnelle Hilfe versprechen



06.03.2022 08:11 Uhr
S. Schmidt

Etwas scheinen die versagenden Politikdarsteller in der Landesregierung vergessen zu haben, nämlich, dass sie zum Wohle der Menschen im Land regieren sollen, dafür wurden sie gewählt. Und diese Menschen zahlen ordentlich Steuern und Abgaben um diesen Politzirkus zu finanzieren, dann dürfen sie auch zügig Hilfe erwarten, was hier leider, wie so oft, nicht erkennbar ist. "Schnell und Unbürokratisch" sind die, durch die Politikdarsteller, gerne dafür benutzen Worthülsen. An ihren Taten können wir sie leider nicht messen, nur an ihren Worten und diese Leute es bei den nächsten Wahlen spüren lassen.



05.03.2022 23:16 Uhr
Daniel Belzer

Diese Haltung der Landesregierung war leider zu erwarten. Ich hoffe es sind nicht die ersten Anzeichen des verdrängen und Vergessens.



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