Unverständnis bei den Kreishandwerkerschaften Mittelrhein/Ahrweiler/Rhein-Lahn

Spenden für die Flutopfer-Betriebe dürfen nicht fließen

Spenden für die Flutopfer-Betriebe dürfen nicht fließen

Die Ahr bei Rech nach der Flut. Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Der Wiederaufbau im Ahrtal soll zügig vorangehen, ein Mantra der Landesregierung. Die Realität sieht anders aus. Auch sieben Monate nach der Flutkatastrophe können Gelder zum Aufbau der betroffenen Betriebe nicht ohne steuerliche Konsequenzen ausgezahlt werden. „Dringend benötigte Spenden zum Wiederaufbau der Handwerksbetriebe in einem sieben-stelligen Bereich liegen seit Monaten auf treuhändischen Konten der Handwerksorganisationen brach“, berichtet Gerd Benzmüller, Vorsitzender des Landesverbands der rheinland-pfälzischen Kreishandwerkerschaften. Doch Spenden dürfen nicht an Unternehmen ausgeschüttet werden, so sieht es der Unwetter-Erlass der Landesregierung Rheinland-Pfalz aus dem Juli 2021 vor. Monatelange Bemühungen von den Kreishandwerkerschaften Ahrweiler und Mittelrhein, des Landesverbands der rheinlandpfälzischen Kreishandwerkerschaften sowie dem Unternehmerverband Handwerk Rheinland-Pfalz konnten die Finanzbehörden und die Politik in Rheinland-Pfalz selbst in einer solch beispiellosen Notsituation nicht dazu bewegen, unbürokratische Ausnahmen zu veranlassen. Auch Organisationen aus anderen Bereichen sind an der starren Haltung der Landesregierung gescheitert.

„In Anbetracht der immensen Schäden und der existenziellen Not, in der sich viele Betriebe immer noch befinden, ist dies ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Inhaberinnen und Inhaber, denen von allen Seiten der Politik wieder und wieder jedwede Unterstützung unbürokratisch und schnell zugesagt wurde“, zeigte sich Frank Wershofen, Kreishandwerksmeister des Landkreises Ahrweiler enttäuscht von der Vorgehensweise der Finanzbehörden und der Landesregierung.

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass es auch anders geht. Zum Beispiel bei der Oder-Hochwasserkatastrophe 2002. Hier wurden die aktuell von allen Seiten geforderten steuerlichen Ausnahmen von den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bewilligt. Was unterscheidet nun aber ein betroffenes Unternehmen an der Ahr, der Kyll, der Swist oder der Erft von einem Betrieb an der Oder?

Bleiben (mindestens) zwei Sachen zu hoffen: Dass bei zukünftigen Katastrophen zum einen die Spendenbereitschaft an sich nicht zurückgeht. Und dass zudem ebenso die unverzichtbare Bereitschaft zur Sammlung, Koordinierung und Verteilung der Spenden an wirklich alle, die in Not geraten sind, bei zukünftigen Notereignissen bestehen bleibt. Und zu unserer Gesellschaft gehören auch die Unternehmen mit ihrem wichtigsten Faktor, den Menschen.

„So etwas darf sich nicht wiederholen. Es müssen gesetzliche Änderungen in die Wege geleitet werden“, so Ulf Hoffmann, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Mittelrhein. „Die Abgabenordnung ist das Grundgesetz des Steuerrechts und in dieser könnte zum Beispiel der Gemeinnützigkeitszweck um den Punkt Katastrophenhilfe, mit Abgrenzungsmerkmalen auch für Unternehmen, erweitert werden“, fordert Ulf Hoffmann.

Diese Naturkatastrophe wird nicht die letzte bleiben. In diesem Punkt sind sich alle einig.

Pressemitteilung

Kreishandwerkerschaften

Ahrweiler/Mittelrhein/Rhein-Lahn