Allgemeine Berichte | 21.01.2025

VG Altenahr beschließt Bau eines Lehrschwimmbeckens

2024 noch ein Planungsentwurf, aber vielleicht bald Realität.  Quelle: Freistil GmbH

VG Altenahr. Die Verbandsgemeinde Altenahr möchte auf dem Gelände des Schulzentrums in Altenahr-Altenburg ein Lehrschwimmbecken bauen. Das beschloss der Verbandsgemeinderat während seiner jüngsten Sitzung am vergangenen Montag, 20. Januar 2025. Die Zustimmung zu diesem wegweisenden Projekt ist laut Bürgermeister Dominik Gieler, ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Bildungsmöglichkeiten in der Region.

Bereits am 23. Januar 2024 wurde nach einer vorgestellten Konzeptplanung dem planerischen Fortgang für den Neubau eines Lehrschwimmbeckens auf dem Gelände am Schulzentrum in Altenahr-Altenburg zugestimmt. Die erforderlichen Arbeiten hat Dominik Gieler, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Altenahr, zusammen mit der Verbandsgemeindeverwaltung seitdem geleistet. Die daraufhin erarbeiteten Konzept- und Finanzierungsplanungen sowie betriebswirtschaftlichen Berechnungen und Bedarfsanalysen führten zu dem aktuellen Planungsergebnis, das am vergangenen Donnerstag, 16 Januar 2025, dem Ausschuss für Bauwesen, Umwelt und Wiederaufbau der Verbandsgemeinde Altenahr - kurz Bauausschuss - vorgestellt wurde.

Der Bauausschuss beschloss mit einer Enthaltung die Empfehlung an den Verbandsgemeinderat, den Neubau eines Lehrschwimmbeckens in der vorgestellten Fassung. Beschlossen wurde auch die Empfehlung, Bürgermeister Dominik Gieler sowie die Verwaltung zu ermächtigen, die Planungsleistungen und mögliche Förderanträge fortzuführen. Diesen Empfehlungen folgte der Verbandsgemeinderat ebenfalls mit einer Enthaltung.

Die geplanten Baukosten belaufen sich auf insgesamt rund 4,2 Millionen Euro. Der Neubau dieses Lehrschwimmbeckens ist kein flutbedingter Wiederaufbau, sondern ein Verbandsgemeindeentwicklungsprojekt.

Erste Gespräche mit der in Rheinland-Pfalz für die Schulen zuständige Aufsichts- und Dienstleistungsagentur (ADD) haben die Möglichkeit einer Förderung des Bauvorhabens durch Bundesmittel in Höhe von 70 % ergeben. Die restlichen Kosten sollen durch andere Finanzmittel, darunter auch mögliche Spenden, gedeckt werden. Um die Baumaßnahme realisieren zu können, ist die erforderliche Summe der Baukosten bereits im Haushalt 2025 enthalten.

Kosten so gering wie möglich halten

Für die Förderung des Bauvorhabens ist eine zweckgebundene Nutzung von mindestens 20 Jahren erforderlich. Aufgrund der modularen Bauweise ist eine anderweitige Nutzung des Gebäudes nach Ablauf dieser Frist jederzeit möglich. Um die Planung sowie den Förderantrag fortführen zu können, ist die Beauftragung von Ingenieurleistungen wie beispielsweise die Erstellung eines Bodengutachtens am geplanten Standort sowie die Erstellung einer Kostenberechnung für die Erdarbeiten erforderlich.

„Bei der Konzepterstellung haben wir bereits darauf geachtet, die notwendigen Anforderungen auf ein Minimusm zu reduzieren, um dadurch Kosten so gering wie möglich zu halten. Nicht beabsichtigt ist die öffentliche Nutzung dieses Lehrschwimmbeckens im Rahmen eines nachmittäglichen Badebetriebs. Wir könnten uns aber vorstellen und würden uns sehr freuen, wenn das angrenzende Seniorenzentrum Ahrschleife das Schwimmbad für Wassergymnastik oder ähnliche seniorengerechte Angebote nutzen möchte. In den Abendstunden besteht die Möglichkeit, das Schwimmbecken Vereinen wie etwa der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) für eigene Ausbildungszwecke zur Verfügung zu stellen“, sagt Bürgermeister Dominik Gieler über dieses Verbandsgemeindeentwicklungsprojekt.

2024 noch ein Planungsentwurf, aber vielleicht bald Realität. Quelle: Freistil GmbH

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